Mit Bescheid vom 21.10.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 5/22-124 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDMB 2/21-32 – Mitbenutzungsrecht
F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)
RDVF 46/23-15 – Mitbenutzungsrecht