Mit Bescheid vom 7. April 2021 hat die Telekom-Control-Kommission gegenüber Lycamobile Austria Limited entschieden, dass diese Endnutzerinnen und Endnutzern, die Internetzugangsdienste über Lycamobile beziehen, zumindest auf deren Wunsch, eine öffentliche IP-Adresse zuzuteilen hat. Dies ohne ihnen hierfür ein zusätzliches Entgelt (zusätzlich zum Entgelt für den Internetzugang) zu verrechnen.
Der Bescheid steht zum Download bereit: