• Bereich
    TKK
  • Datum
    07.04.2021
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Lycamobile Austria Limited
  • GZ
    R 9/19

R 9/19 - Lycamobile Austria Limited (07.04.2021)

Mit Bescheid vom 7. April 2021 hat die Telekom-Control-Kommission gegenüber Lycamobile Austria Limited entschieden, dass diese Endnutzerinnen und Endnutzern, die Internetzugangsdienste über Lycamobile beziehen, zumindest auf deren Wunsch, eine öffentliche IP-Adresse zuzuteilen hat. Dies ohne ihnen hierfür ein zusätzliches Entgelt (zusätzlich zum Entgelt für den Internetzugang) zu verrechnen.

Der Bescheid steht zum Download bereit: