• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    14.01.2014
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Multikom Austria Telekom GmbH
  • GZ
    RAUF 4/13

RAUF 4/13 - Multikom Austria Telekom GmbH

Mit Bescheid vom 14.01.2014 hat die RTR-GmbH festgestellt, dass die Multikom Austria Telekom GmbH gegen ihre Verpflichtung nach § 25 Abs 1 TKG 2003 Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Marke „xLink“ vor Aufnahme des Dienstes bei der Regulierungsbehörde anzuzeigen, verstoßen hat. Multikom Austria Telekom GmbH hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits vor der im Rahmen dieses Verfahrens im Dezember 2013 erstatteten Anzeige, für ihre Dienste verwendet.


Da durch die am 12.12.2014 letztlich von Multikom Austria Telekom GmbH vorgenommene Anzeige der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mangel innerhalb der gesetzten Frist abgestellt wurde, wurde mit unten zum Download bereitgestelltem Bescheid gemäß § 91 Abs 5 TKG 2003 festgestellt, dass der Mangel nicht mehr besteht.

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