• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    26.07.2012
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    T-Mobile Austria GmbH
  • GZ
    RAUF 1/12

RAUF 1/12 - T-Mobile Austria GmbH

Am 15.06.2012 wurde von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ein Aufsichtsverfahren gemäß § 91 TKG 2003 gegenüber der T-Mobile Austria GmbH wegen des Verdachts der Verletzung von § 4 Z 2 iVm § 3 Abs 1 Z 2 der Kostenbeschränkungsverordnung eingeleitet. Anlass war die Verrechnung von 60 € übersteigenden Entgelten bei verbrauchsabhängigen Datentarifen im Monat Mai 2012.

Da die T-Mobile Austria GmbH innerhalb der gesetzten Frist den genannten Mangel abgestellt hat, wurde mit unten zum Download bereitgestelltem Bescheid gemäß § 91 Abs 5 TKG 2003 festgestellt, dass der Mangel nicht mehr besteht.

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