Die Telekom-Control-Kommission hat am 12.09.2011 einen Bescheid gemäß § 91 TKG 2003 erlassen und Wien Energie GmbH aufgefordert, die Verletzung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 8 f TKG 2003 iVm dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 22.03.2011, D 3/10-35, abzustellen, die darin besteht, dass Wien Energie GmbH die Herstellung des mit dem og. Bescheid für die Silver Server GmbH angeordneten Zugangs zu einer Glasfaserstrecke von einem Bürogebäude in 1150 Wien bis zu einem Objekt in 1120 Wien seit spätestens 15.06.2011 verweigert. Der Wien Energie GmbH wird aufgetragen, die Verletzungen von Verpflichtungen dadurch abzustellen, dass sie bis längstens 20.09.2011 der Silver Server GmbH einen nicht länger als zwei Wochen nach dem 20.09.2011 liegenden verbindlichen Termin für die physische Herstellung des Zugangs zur og. Glasfaserstrecke bekannt gibt, den Zugang der Silver Server GmbH zu dieser Glasfaserstrecke an dem og. Realisierungstermin physisch herstellt und den Zugang nach Maßgabe der im Bescheid angeführten Regelungen gewährt.