• Bereich
    TKK
  • Datum
    21.09.2009
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    mobilkom austria AG
  • GZ
    R 2/09

R 2/09 - mobilkom austria AG

Die Telekom-Control-Kommission hat am 21.09.2009 festgestellt, dass mobilkom austria AG seit 01.07.2009 die Roaming-Verordnung verletzt, weil ein Entgelt für den Verbindungsaufbau von 30 Sekunden zusätzlich zu einer sekundengenauen Verrechnung ab der ersten Sekunde für abgehende regulierte Roaminganrufe verrechnet wird. Die Telekom-Control-Kommission hat beschlossen, dass mobilkom austria AG diese Art der Verrechnung abzustellen hat und dass die Verrechnung des Eurotarifes für sämtliche Kunden für abgehende regulierte Roaminganrufe mit einer anfänglichen Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden und einer anschließenden sekundengenauen Verrechnung (Taktung 30/1) sicherzustellen ist. mobilkom austria AG wurde weiters aufgetragen, den genannten Verstoß gegen die Roaming-Verordnung in einer Weise abzustellen, die ihre Roamingkunden so stellt, als ob die Verrechnung des Eurotarifs seit 01.07.2009 verordnungskonform - und nicht mit einem Entgelt für den Verbindungsaufbau - durchgeführt worden wäre.

Nach Ansicht der Regulierungsbehörde verstößt mobilkom austria AG seit 01.07.2009 bei der Verrechnung des Eurotarifes für ihre Roamingkunden gegen die Bestimmung in Art 4 Abs 2 Roaming-Verordnung, wonach bei der Verrechnung des Eurotarifs für aktive regulierte Roaminganrufe eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von maximal 30 Sekunden mit einer daran anschließenden sekundengenauen Abrechnung erlaubt ist.

Weitere Informationen