Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 09.12.2015 beschlossen, das Recht der Lycamobile Austria Limited, Kommunikationsdienste in Österreich bereitzustellen, gemäß § 91 Abs 3 TKG 2003 iVm § 117 Z 12 TKG 2003 ab 01.02.2016 solange auszusetzen, bis Lycamobile Austria Limited nachweislich sicherstellt, dass ihren Teilnehmern die Nummernübertragung gemäß § 23 TKG 2003 iVm § 2 NÜV 2012 zu allen österreichischen Mobil-Telefondienstebetreibern uneingeschränkt ermöglicht wird.
Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnnisse bereinigte Version des Bescheids steht unten zum Download bereit.