Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO in Form einer DNS-Sperre durch die Telematica Internet Service Provider GmbH zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Kunden zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 5/22-124 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDMB 2/21-32 – Mitbenutzungsrecht
F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)
RDVF 46/23-15 – Mitbenutzungsrecht