Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung einer Verkehrsmanagementmaßnahme im Sinne der TSM-VO in Form einer DNS-Sperre durch die T-Mobile Austria GmbH zur Unterbindung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
M 1.2/20 - Zugangsleistungen zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)
PF 3/22-15 – Österreichische Post AG
PF 3/22-14 – Österreichische Post AG
PF 3/22-13 – Österreichische Post AG