Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung einer Verkehrsmanagementmaßnahme im Sinne der TSM-VO in Form einer DNS-Sperre durch die T-Mobile Austria GmbH zur Unterbindung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 1/03 – Vertragsersetzende Rahmenanordnung für die Mastenmitbenutzung
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)