Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO durch die Hutchison Drei Austria GmbH zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Kunden zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung