Mit Bescheid vom 19.08.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, dass die Ergreifung von Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne der TSM-VO durch die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation zur Unterlassung der Zugangsvermittlung ihrer Endnutzer zur Website unter dem Domainnamen „www.drengel.at“ unzulässig ist.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung
RAUF 2/24 - Einstellungsbeschluss
RAUF 1/24 - Einstellungsbeschluss
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht