Die Telekom-Control-Kommission hat in der Sitzung vom 18.08.2008 im Verfahren S 11/08 gegenüber der Telekom Austria TA AG einstimmig beschlossen, dass der Antrag der Telekom Austria TA AG auf bescheidmäßige Feststellung der Parteistellung Dritter, zurückgewiesen wird.
Der höchstgerichtlichen Judikatur folgend besteht zwar ein Rechtsanspruch auf die Feststellung der eigenen Parteistellung; daraus kann jedoch kein rechtliches Interesse oder Rechtsanspruch auf die Feststellung der Parteistellung Dritter abgeleitet werden. Darüber hinaus wurde in den Verfahren R 5/07, R 6/07, R 1/08, R 3/08, R 6/08 und R 7/08 den betroffenen Parteien kein Bescheid über die Feststellung deren Parteistellung ausgefertigt. Die Parteistellung wurde vielmehr faktisch gewährt.