• Bereich
    TKK
  • Datum
    02.07.1999
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Telekom Austria AG
  • GZ
    K 54/98-17

K 54/98-17 - Telekom Austria AG

 
Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Dr. Oskar Grünwald und Univ.-Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder im Verfahren K 54/98 betreffend die Ausschreibung einer Konzession zur Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels Mobilfunk und anderer öffentlicher Mobilfunkdienste mittels selbst betriebener Telekommunikationsnetze für das terrestrische Flugfunktelefonsystem TFTS in der Sitzung am 2. Juli 1999 einstimmig beschlossen:

I. Spruch

1. Gemäß § 14 Abs 1 iVm §§ 15, 20, 22 und § 111 Z 1 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl I Nr. 100/1997, in der Fassung BGBl I Nr. 27/1999, wird der Telekom Austria AG die

Konzession für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels Mobilfunk und anderer öffentlicher Mobilfunkdienste mittels selbst betriebener Telekommunikationsnetze für das terrestrische Flugfunktelefonsystem TFTS

gemäß der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil des Bescheidspruchs bildenden Konzessionsurkunde samt deren Beilagen erteilt.

2. Das Frequenznutzungsentgelt wird gemäß § 21 Abs 2 iVm § 22 TKG mit ATS 150.000,-, in Worten Österreichische Schilling einhundertfünfzig-tausend (Euro 10.900,93) festgesetzt und ist von der Konzessionsinhaberin innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Konzessionsbescheides auf das PSK-Konto des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, Konto-Nr. 5040003, zu entrichten.

Gemäß § 17 Abs 1 TKG iVm Abschnitt 2 Punkt C Z 2 Telekommunikationsgebührenverordnung, BGBl II Nr 29/1998, wird die Gebühr für die der Telekom Austria AG erteilte Konzession für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels Mobilfunk und anderer öffentlicher Mobilfunkdienste mittels selbst betriebener Telekommunikationsnetze für das terrestrische Flugfunktelefonsystem TFTS mit ATS 100.000.-, in Worten Schilling einhunderttausend (Euro 7.267,28) bestimmt. Dieser Betrag ist von der Konzessionsinhaberin binnen 14 Tagen nach Zustellung des Konzessionsbescheides auf das PSK-Konto der Telekom Control Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit beschränkter Haftung, Konto-Nr. 9663936, zu entrichten.

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