Die Telekom-Control-Kommission hat am 22. November 2004 die Anträge der Tele2 Telecommunication Services GmbH auf Abstellung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Telekom Austria AG durch Erteilung eines Auftrages an die Telekom Austria AG zur Legung eines Großhandelsangebotes betreffend den Zugang zur Anschlussleistung samt zugehörigen Nebenleistungen abgewiesen.
Der Spruch des Bescheides W 2/02-237 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: