Die Telekom-Control-Kommission hat am 23.01.2006 über Antrag der Tele2UTA Telecommunication GmbH gegenüber der Telekom Austria AG eine Anordnung betreffend die Entgelte für die Entbündelung von Teilnehmeranschlussleitungen erlassen.
Der Bescheid Z 7/04-111 steht hier zum Download bereit: