Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 1.06.2015 über Antrag der Tele2 Telecommunication GmbH gemäß § 50 TKG 2003 eine Gesamtanordnung betreffend das Zusammenschaltungsverhältnis mit Mundio Mobile (Austria) Ltd. erlassen. Der Bescheid Z 1/15-23 steht hier zum Download bereit.