• Bereich
    TKK
  • Datum
    06.02.2006
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Partei(en)
    Telekom Austria AG
  • GZ
    Z 8/04-93

Z 8/04-93 - Telekom Austria AG



Mit Erkenntnis vom 19.12.2005, 2005/03/0200-8, hat der Verwaltungsgerichtshof die Bescheide der Telekom-Control-Kommission vom 16.08.2005 in den Verfahren Z 8 - 11/04 betreffend Anordnung von Neuregelungen für eine Payphone Access Charge infolge inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die Telekom-Control-Kommission hat nach Durchführung der fortgesetzten Verfahren in der Sitzung vom 6.02.2006 Ersatzbescheide beschlossen, mit welchen die Anträge der Telekom Austria AG auf Erlass von Teilzusammenschaltungsanordnungen gemäß §§ 48, 50 TKG 2003 betreffend die Anordnung von Bestimmungen für eine Payphone Access Charge zurückgewiesen werden. Der Bescheid Z 8/04-93 betreffend die eTel Austria AG steht hier zum Download bereit. Von der Veröffentlichung der - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden - Bescheide betreffend Colt Telecom Austria GmbH, MCI Austria GmbH und Tele2UTA Telecommunication GmbH wurde abgesehen.

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