Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 7.04.2015 auf Antrag der Verizon Austria GmbH gemäß § 50 TKG 2003 Festnetzzusammenschaltungsentgelte gegenüber der A1 Telekom Austria AG rückwirkend ab 1.11.2013 festgesetzt. Der Bescheid Z 9/14-22 steht hier zum Download bereit.