• Bereich
    TKK
  • Datum
    22.10.2007
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Partei(en)
    Tele2 Telecommunication GmbH / Telekom Austria TA AG
  • GZ
    Z 1/07-76

Z 1/07-76 - Tele2 Telecommunication GmbH / Telekom Austria TA AG

Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2007 über Antrag der Tele2 Telecommunication GmbH auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der Telekom Austria TA AG betreffend die Einräumung der Möglichkeit zur offenen Kollokation eine Teilentbündelungsanordnung erlassen. Diese sieht an solchen Hauptverteilern der Telekom Austria TA AG, welche am Stichtag 1.01.2008 noch nicht durch (geschlossene) Kollokation erschlossen sind, ab 1.01.2008 die Möglichkeit einer Erschließung durch alternative Netzbetreiber in Form der offenen Kollokation vor. Gleichzeitig wird der Telekom Austria TA AG jedoch die Möglichkeit eingeräumt, maximal zu den Kosten und innerhalb der Fristen für offene Kollokation auch geschlossene Kollokation anzubieten. Der Zutritt zur offenen Kollokation erfolgt in Begleitung von TA-Personal; bei verspäteter Zutrittsgewährung kann der Entbündelungspartner Pönalen fordern.

Der Bescheid Z 1/07-76 steht hier zum Download bereit:

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