Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 23.08.2010 über Antrag der Hutchison 3G Austria GmbH gemäß § 48 Abs 1, § 50 Abs 1 iVm § 117 Z 7 TKG 2003 gegenüber der A1 Telekom Austria AG Regelungen betreffend Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen (Festnetz) erlassen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.