Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 24.11.2014 über Antrag der Tele2 Telecommunication GmbH gemäß § 50 TKG 2003 eine Anordnung betreffend Änderung von Regelungen zur Portierung geografischer Rufnummern gegenüber der A1 Telekom Austria AG erlassen.
Der Bescheid Z 6/14-21 steht hier zum Download bereit.