Die TKK hat mit Bescheid vom 09. Oktober 2023 einen Antrag für ein Mitbenutzungsrecht gemäß § 212 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021 idgF iVm §§ 8, 9, 12a, 117 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003, abgewiesen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.