• Bereich
    TKK
  • Datum
    07.09.2021
  • Kategorie
    Frequenzen
  • GZ
    F 1/21

F 1/21 — Refarming - Anpassung der Nutzungsbedingungen  für die Frequenzbereiche 2,1 und 2,6 GHz (07.09.2021)

Aufgrund zweier Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission hinsichtlich der Frequenzbereiche 2,1 und 2,6 GHz hatte die TKK ein Verfahren gem. § 57 Abs 1 TKG 2003 eingeleitet (Änderung der Art der Frequenzzuteilungen der Telekom-Control-Kommission vom 18.10.2010, F 4/08-76 sowie vom 19.10.2020, F 1/16-394) und mit Bescheid vom 07.09.2021 abgeschlossen. Durch die Anpassungen der Nutzungsbedingungen ergaben sich insgesamt keine relevanten negativen wirtschaftlichen oder technischen Auswirkungen für die Zuteilungsinhaber (A1 Telekom, Hutchison und T-Mobile) im Vergleich zu den ursprünglich in den genannten Bescheiden festgelegten Nutzungsbedingungen.