F 5/23 - Antrag auf Änderung der geltenden Frequenznutzungsrechte wurde abgewiesen
Am 4.12.2023 hat die Telekom-Control-Kommission einen Antrag auf Änderung der geltenden bescheidmäßigen Zuteilung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3410 bis 3800 MHz abgewiesen.