Es wurde mit Bescheid festgestellt, dass für die eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen
die Schließungsvoraussetzungen vorliegen. Die Schließung wurde daher nicht untersagt und das Verfahren eingestellt.
Weiters wurden die Schließungen der Post-Geschäftsstellen 7442 Lockenhaus und 3970 Weitra bis zur Inbetriebnahme der als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstellen untersagt.