Die Post-Control-Kommission hat am 17.12.2012 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich der Post-Geschäftsstelle 4014 Linz eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt).
Die Schließung der Post-Geschäftsstelle 1234 Wien wurde untersagt, weil die Schließungsvoraussetzung des § 7 Abs 3 Z 1 (dauerhaft ausgeschlossene kostendeckende Führung) nicht vorlag.
Die Schließung folgender Post-Geschäftsstellen wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweils als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt:
2880 Kirchberg am Wechsel 5324 Faistenau 6682 Vils 9932 Innervillgraten 9981 Kals am Großglockner