Mit Bescheid vom 04.11.2022 hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG das Angebot des Nulltarifs (Zero-Rating) „Free-Stream“ in Tarifen und Optionen sowie das Angebot eines Nulltarifs unter der Bezeichnung „epaper“ in Tarifen in Bestandskundenverträgen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art 3 Abs 3 UAbs 1 der VO (EU) 2015/2120 untersagt. Die Umsetzung dieser Anordnung hat spätestens bis zum 31.03.2023 zu erfolgen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.