Mit Bescheid vom 11.09.2023 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, das Verfahren gegenüber Innonet ICT-Services GmbH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war, dass Endnutzern, die Internetzugangsdienste über Innonet beziehen, eine für das Bereitstellen von Anwendungen und Diensten notwendige und kostenlose dynamisch-öffentliche IPv4-Adresse nicht zur Verfügung gestellt wurde. Da der Verstoß zum Entscheidungszeitpunkt nicht mehr vorlag, erging ein Einstellungsbeschluss.
Der Bescheid (ohne ZV) steht zum Download bereit: