Mit Beschluss vom 10.06.2024 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, das Verfahren der A1 Telekom Austria AG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit der Vornahme von DNS-Sperren gemäß Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120, welches als Vorfrage die Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin e&a film GmbH nach § 81 Abs 1a UrhG behandelte.
Der Bescheid (ohne ZV) steht zum Download bereit: