Aufgrund von Verstößen gegen die in § 5a Abs 1 KEM-V 2009 normierte Verpflichtung der Betreiber, bei Anrufen, die von einem ausländischen Kommunikationsnetz mit einer CLI des österreichischen Rufnummernplanes übernommen werden, die ausländische Herkunft des Anrufes für den Betreiber, an welchen der Anruf übergeben wird, erkennbar zu machen, hat die RTR mit Beschluss vom 16.09.2024 ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 06.02.2025 beendet, nachdem die festgestellte Verletzung der KEM-V 2009 von dem betroffenen Betreiber mittlerweile behoben wurde. Der Einstellungsbeschluss steht unten zum Download bereit