• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    03.04.2024
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Viber Media S.á r.l.
  • GZ
    RAUF 1/22

RAUF 1/22 — Viber Media S.á r.l.

Mit Bescheid vom 03.04.2024 hat die RTR-GmbH beschlossen, das Aufsichtsverfahren (RAUF 1/22) gegenüber Viber Media S.á r.l. wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 133 TKG 2021 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war, dass Viber Media S.á r.l. die den Verträgen über Telekommunikationsdienste mit Endnutzern zu Grunde gelegten Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen) nicht angezeigt hatte.  Da der Verstoß zum Entscheidungszeitpunkt nicht mehr gegeben war, erging ein Einstellungsbeschluss.