Die RTR hat mit Bescheid vom 04. April 2022 über Antrag gemäß §§ 51, 54, 78, 194 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021 eine Anordnung betreffend ein Leitungsrecht im öffentlichen Gut einer Gemeinde in Kärnten erlassen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit