• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    13.10.2025
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    GZ RDVF 22/25-10

RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße

Im gegenständlichen Bescheid wurde dem Errichter und Betreiber eines Glasfasernetzes ein Leitungsrecht an einem als Privatstraße genutzten oberösterreichischen Privatgrundstück zur Verlegung einer etwa 160 m langen LWL-Leitung samt Schutzrohr eingeräumt. Aufgrund der in vollem Umfang des § 78 Abs 2 TKG 2021 eingetretenen Präklusion des Antragsgegners war dem Begehren der Antragstellerin, den Grünlandrichtsatz des § 5 Abs 2 WR-V 2022 zur Abgeltungsberechnung heranzuziehen, uneingeschränkt stattzugeben (auch wenn das interessierende Grundstück eine Verkehrsflächenwidmung aufweist).