Die RTR hat mit Bescheid vom 13. Oktober 2023 über Antrag gemäß §§ 51, 52, 78, 194 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021, BGBl I 2021/190 idgF, eine Anordnung betreffend ein Leitungsrecht im privaten Eigentum in einer Gemeinde in Salzburg erlassen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.