• Bereich
    TKK
  • Datum
    20.09.2021
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Unterkategorie
    Zusammenschaltung
  • Partei(en)
    T-Mobile Austria GmbH / Vectone Mobile (Austria) Ltd.
  • GZ
    Z 2/20

Z 2/20 - Zusammenschaltung (20.09.2021)

Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 20. September 2021 über Antrag der T-Mobile Austria GmbH gemäß § 50 TKG 2003 eine Zusammenschaltungsanordnung gegenüber Vectone Mobile (Austria) Ltd. betreffend die wechselseitige Terminierung von SMS erlassen. Auf Grund des Umstandes, dass die Leistung der SMS-Terminierung keinem Markt iSd § 36 TKG 2003 zugerechnet wird und kein Unternehmen über eine beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügt, waren die streitgegenständlichen Entgelte in "angemessener" Höhe festzulegen. Kriterien für die Angemessenheit der festgelegten Entgelte waren unter anderem die konkret zu Grunde liegenden Kosten. Das wechselseitig angeordnete Entgelt beläuft sich auf 1,2 Eurocent pro SMS.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.