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    04/2025
  • Datum
    17.12.2025

Von den Frequenzauktionen zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung: die Rolle der Versorgungsauflagen für 5G

(Stefan Felder, Fiona Schmid)

Hintergrund

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat im Zuge der drei 5G-Frequenzauktion in den Jahren 2019, 2020 und 2024 umfassende Versorgungsauflagen vorgesehen, um längerfristig eine möglichst flächendeckende und hochqualitative Versorgung mit 5G sicherzustellen. Damit die Betreiber ausreichend Zeit für den Ausbau haben, wurden die Stichtage für die Erfüllung einzelner Versorgungsauflagen zeitlich gestaffelt. Die erste Auflage war 2020 zu erfüllen. Der Großteil der Auflagen wurde Ende 2023 bzw. wird Ende 2025 schlagend.

Viele dieser Auflagen stehen in einem engen Bezug zu politischen Versorgungszielen wie den nationalen und europäischen 5G Zielen, den nationalen Breitbandzielen (BBA 2030) oder den Konnektivitätszielen der Digitalen Dekade 2030 der Europäischen Union. Für die Erreichung dieser Versorgungsziele ist es zentral, dass die Versorgungsauflagen überprüft und – falls erforderlich – durch Verhängung von Pönalen durchgesetzt werden.

Versorgungsauflagen im Detail

Die erste 5G-Frequenzauktion fand im März 2019 statt. Diese Auktion war ein wichtiger Schritt zur Einführung der 5G-Technologie im Land und umfasste die Vergabe von Frequenzen im Bereich von 3,4 bis 3,8 GHz. Diese Versteigerung legte den Grundstein für die Entwicklung der 5G-Infrastruktur in Österreich, die eine leistungsfähigere und schnellere mobile Datennutzung ermöglicht.

Die Lizenzen waren mit Versorgungsauflagen verbunden, bis Ende 2020 sollten insgesamt knapp 1.000 Sendeanlagen und bis 2022 über 3.000 Anlagen verfügbar sein.¹

Tabelle 1: Versorgungsauflagen 3400-3800 MHz

Zeitpunkt ab A1TA H3A TMA MASS-Response* LIWEST* Salzburg AG* Holding Graz*
31.12.2020 303 303 303 11 25 29 15
30.06.2022 1000 1000 1000 35 83 96 50

* Regionale Auflagen.

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) legte im Rahmen der zweiten 5G-Frequenzauktion im Oktober 2020 fest, dass die Mobilfunkanbieter, die Frequenzen in den Bändern 700 MHz, 1500 MHz und 2100 MHz ersteigerten, verpflichtet sind, innerhalb bestimmter Fristen eine umfassende Netzabdeckung in Städten, entlang wichtiger Verkehrswege und in unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich sicherzustellen.² 

Das Ziel der erweiterten Versorgungsauflagen ist, dass auch abgelegene unterversorgte Katastralgemeinden mit Mobilfunk versorgt werden.

Um die Versorgung eines großen Teils dieser Katastralgemeinden sicherzustellen, erhielten die drei Mobilfunknetzbetreiber jeweils Preisnachlässe auf das zu zahlende Frequenznutzungsentgelt. Um den Betreibern genug Zeit für den Ausbau zu geben, wurden die Fristen für die Erfüllung der einzelnen Versorgungsauflagen gestaffelt. Bereits ab Mitte 2022 begann die Versorgung der ersten Katastralgemeinden. Ein Großteil soll bis Ende 2023 und 2025 abgedeckt werden, während der letzte Stichtag Ende 2027 liegt.

Tabelle 2: Erweiterte Versorgungsauflagen (Versorgungsgrade und Datenraten)

Betreiber   Download Upload
A1 / H3A / TMA Bevölkerung 95% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
A1 / H3A / TMA Fläche Siedlungsraum 90% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
A1 / H3A / TMA Fläche Dauersiedlungsraum 75% 10 Mbit/s 1 Mbit/s

Tabelle 3: Erweiterte Versorgungsauflagen (Anzahl Katastralgemeinden)

   2 HJ 2022 Mitte 2023 Ende 2023 2024 Ende 2025 Ende 2027 KG gesamt
A1 113 70 0 25 0 141 349
H3A 72   150   516 0 738
TMA     300   315 0 615
Gesamt 185 70 450 25 831 141 1702

Die Basisversorgungspflichten richten sich an jene Unternehmen, denen Nutzungsrechte im Frequenzbereich 700 MHz und 2100 MHz zugeteilt wurden und sind abhängig von dem erworbenen Frequenzspektrum. Diese Verpflichtungen müssen nicht ausschließlich mit Frequenzen dieser Vergabe erbracht werden.

Die Basisverpflichtungen betreffen die allgemeine Bevölkerungsversorgung in Österreich, die Bevölkerungsversorgung und Flächenversorgung von 74 Städten sowie die Versorgung wichtiger Verkehrswege wie Bundes- und Landesstraßen (B und L Straßen), Autobahnen/Schnellstraßen und ausgewählte Bahnstrecken.

Tabelle 4: Allgemeine Bevölkerungsversorgung in Österreich (Versorgungsgrade und Datenraten)

ab 31.12.2023 ab 31.12.2025
Bevölkerung Download Upload Bevölkerung Download Upload
H3A / TMA 90% 30 Mbit/s 3 Mbit/s 93% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
H3A / TMA 95% 10 Mbit/s 1 Mbit/s 98% 10 Mbit/s 1 Mbit/s
A1 75% 30 Mbit/s 3 Mbit/s 80% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
A1 90% 10 Mbit/s 1 Mbit/s 93% 10 Mbit/s 1 Mbit/s

Tabelle 5: Bevölkerungsversorgung und Flächenversorgung Städte

 ab 31.12.2023
  Download Upload
H3A / TMA Bevölkerung 95% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
A1 Bevölkerung 90% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
H3A / TMA Fläche Siedlungsraum 90% 30 Mbit/s 3 Mbit/s
A1 Fläche Siedlungsraum 85% 30 Mbit/s 3 Mbit/s

Die Versorgungsauflagen von Verkehrswegen sehen die Erreichung eines bestimmten Versorgungsgrades (Anteil der versorgten an den gesamten Kilometern) vor. Die Auflage zu den B und L Straßen sieht zusätzliche Anforderungen an die Durchgängigkeit der Versorgung vor (Anteil der versorgten B und L Straßen ohne Abbrüche von vordefinierten Straßensegmenten).

Tabelle 6: Versorgung Verkehrswege B und L Straßen (Versorgungsgrad)

  ab 31.12.2023
  Straßen km Download Upload
H3A / TMA B + L 90% 10 Mbit/s 1 Mbit/s

Tabelle 7: Versorgung Verkehrswege B und L Straßen (Durchgängige Versorgung)

  ab 31.12.2025  ab 31.12.2028
    Straßen km Straßen km
H3A / TMA Durchgängigkeit (unterbrechungsfrei) B 75% B 90%
H3A / TMA Durchgängigkeit (unterbrechungsfrei) L 70% L 80%








Die Versorgungsauflagen von Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählte Bahnlinien basieren auf einem Mitwirkungsmodell des Infrastrukturbetreibers (Bahn- oder Straßeninfrastrukturbetreiber). Dieser muss die für die Erreichung des Versorgungsgrades notwendigen Standorte zur Verfügung stellen.

Tabelle 8: Versorgung von Autobahnen und Schnellstraßen

 ab 31.12.2023
Streckenlänge Download Upload
H3A / TMA 98% 10 Mbit/s 1 Mbit/s

Tabelle 9: Ausgewählte Bahnstrecken

 ab 31.12.2023
Streckenlänge Download Upload
H3A / TMA 98% 10 Mbit/s 1 Mbit/s

Die bandspezifischen Versorgungspflichten verpflichten die Betreiber, eine bestimmte Anzahl an Standorten zu errichten.

Tabelle 10: Bandspezifische Auflagen 700 MHZ, 1500 MHz und 2100 MHz

Band Datum ab Anzahl der Standorte
700 MHz - H3A/TMA 31.12.2022 500
700 MHz - H3A/TMA 31.12.2023 1.500
1500 MHz - A1 / H3A / TMA 31.12.2025 300
1500 MHz - A1 / H3A / TMA 31.12.2030 500
2100 MHz - A1 / H3A / TMA 31.12.2021 2.000*

*in jedem Bundesland sind zumindest 75 Standorte zu betreiben

Am 26. März 2024 schloss die Telekom-Control-Kommission die dritte 5G-Frequenzauktion ab und vergab Frequenzen in den Bereichen 26 GHz und regionale Restfrequenzen im Bereich 3,6 GHz. Jeder Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mit dem ihm in diesem Verfahren zugeteilten Frequenzspektrum ab einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl an Standorten zu betreiben.

Tabelle 11: Versorgungsauflagen 26GHz

Mindestanzahl an Standorten ab 1.1.2027 ab 1.1.2030 ab 1.1.2034
A1 / H3A / TMA 20 60 200







Gewinner von Restfrequenzen im Bereich 3,6 GHz in Regionen, in denen mehr als 10 MHz an Spektrum zur Verfügung stehen, müssen 5 zusätzliche Standorte betreiben.³

Überprüfung der Versorgungsauflagen

Beginnend mit dem ersten Stichtag Ende 2020 werden laufend Versorgungsauflagen überprüft. Für standortbezogene Auflagen wird geprüft, ob auf der geforderten Zahl an Standorten die entsprechenden Frequenzen genutzt werden und die Standorte die entsprechenden Anforderungen, etwa in Bezug auf die geforderte Aussendung, die Leistung oder den Mindestabstand erfüllen. Dafür werden Standorte in Augenschein genommen und gegebenenfalls mittels Scanner überprüft, ob die entsprechenden Frequenzen auch tatsächlich ausgesendet werden.

Aufwändiger zu überprüfen sind Auflagen, die einen bestimmten Versorgungsgrad mit einer Mindestdatenrate fordern. Diese werden durch Messungen der Datenrate vor Ort mittels Netztest überprüft. Die TKK hat im Frequenzzuteilungsbescheid neben dem Versorgungsgrad und der geforderten Datenrate auch die Messmethode unter Last normiert. Dabei werden die Versorgungsgebiete (Städte, Katastralgemeinden oder Bundesgebiet) in kleine geografische Einheiten (Rasterzellen) zerlegt und für jede Einheit ermittelt, mit welcher Datenrate diese versorgt ist. Auf Basis der ermittelten Messergebnisse der Rasterzellen wird dann die Gesamtversorgung des Versorgungsgebiets ermittelt. Da es potenziell sehr viele Rasterzellen gibt, können die Messungen vor Ort sehr kostspielig sein. Um die Kosten der Überprüfung niedrig zu halten, setzt die Regulierungsbehörde einen Mix an Optimierungsmethoden ein. Dazu zählen unter anderem Versorgungssimulationen, Messungen an ausgewählten kritischen Messpunkten, eine effiziente Planung der Messfahrten, laufende dynamische Berechnungen zur Unterstützung von Vorort-Entscheidungen sowie die Anwendung von Stichprobenverfahren.

Die erste Phase der Versorgungsüberprüfungen steht kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Phase stand neben der Überprüfung diverser standortspezifischer Auflagen (3400-3800 MHz, 2100 MHz und 700 MHz) insbesondere die Überprüfung der Stadtauflagen und der Versorgungsauflagen von ca. 730 Katastralgemeinden im Fokus. Ende 2025 wird eine Vielzahl weiterer Auflagen schlagend. Dazu zählen Auflagen die Bundes- und Landesstraßen betreffend, bundesweite Bevölkerungsauflagen, die Versorgung von weiteren 831 unterversorgten Katastralgemeinden sowie standortspezifische Auflagen das 1500-MHz-Band betreffend. Diese Auflagen werden in der zweiten Phase beginnend mit Anfang 2026 überprüft. Teil dieser Phase sind auch Wiederholungsmessungen von Katastralgemeinden, für welche die TKK Pönalezahlungen wegen Nichterfüllung der Auflagen vorgeschrieben hat. 

¹ Abrufbar unter https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/Procedure_3600MHz_2019/5G-Auction-Coverage.de.html

² Abrufbar unter https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/Multibandauktion_700-1500-2100MHz_2020/FRQ5G_2020_coverage.de.html

³ Die Ergebnisse der dritten 5G-Auktion sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/26G_3600M_2024/Decision.de.html veröffentlicht.

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