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    04/2025
  • Datum
    17.12.2025

Internationale Neuigkeiten

(Lorenzo Cozzani)

In der letzten BEREC-Plenarversammlung des Jahres, die am 4. und 5. Dezember in Malta stattfand, wurden zahlreiche wesentliche Dokumente verabschiedet, darunter die finale Mid-Term-Strategie 2026–2030, Berichte zu nationalen Unterseekabeln und zum Regulatory Accounting sowie Zusammenfassungen einiger durchgeführter Workshops.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wurden außerdem die finalen BEREC-Leitlinien zu Netzen mit sehr hoher Kapazität verabschiedet. Diese bestätigen die ursprünglich im Jahr 2020 festgelegten Leistungsschwellenwerte für das sogenannte Kriterium 3, das spezifische Anforderungen an die Netzleistung von Festnetzen definiert. Dazu gehören insbesondere die Downlink- und Uplink-Bandbreite, die Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter sowie die Latenz und deren Schwankungen.

Nicht zuletzt wurde – unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Stakeholder im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Konsultation – auch das Arbeitsprogramm 2026 verabschiedet.

Die ERGP hielt am 26. und 27. November in Tromsø (Norwegen) ihre zweite Plenarsitzung des Jahres 2025 ab.

BEREC Strategy 2026-2030

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation hat die BEREC-Plenarversammlung die Strategie 2026–2030 verabschiedet. Darin wird die Erweiterung der bisherigen drei auf nun fünf strategische Prioritäten bestätigt:

  1. Förderung umfassender Konnektivität und des digitalen Binnenmarkts
    2. Unterstützung wettbewerbsgetriebener und offener digitaler Ökosysteme
    3. Stärkung der Nutzer:innen
    4. Beitrag zu umweltverträglichen, sicheren und resilienten digitalen Infrastrukturen
    5. Stärkung und kontinuierliche Weiterentwicklung von BEREC

Diese Prioritäten verdeutlichen die Entschlossenheit von BEREC, sich proaktiv an künftige technologische, rechtliche und marktrelevante Entwicklungen anzupassen und weiterhin als zentrales Kompetenzzentrum für die Europäische Kommission, die Mitgesetzgeber sowie das gesamte digitale Ökosystem zu wirken.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesinitiativen behält sich BEREC zudem vor, die Strategie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen oder zu aktualisieren.

BEREC Regulatory Accounting in Practice Report 2025

Der jährliche Bericht "Regulatory Accounting in Practice" gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die in regulierten Märkten Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht (SMP) auferlegt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf den Kostenrechnungsmethoden, die von den nationalen Regulierungsbehörden im Rahmen von Preiskontrollmechanismen angewendet werden. Wie bereits im Vorjahr wird zudem die zunehmende Nutzung geografischer Regulierung – etwa durch Marktsegmentierung oder differenzierte Verpflichtungen – betrachtet. Darüber hinaus wird das Zusammenspiel zwischen der SMP-Regulierung und der symmetrischen Regulierung untersucht.

Der Bericht stellt fest, dass der aktuelle Trend in der Regulierungspraxis keinem eindeutigen Muster folgt. Einerseits ist in einigen Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit ein Rückgang der Ex-ante-Regulierung zu beobachten. Andererseits kann es vorkommen, dass in bereits deregulierten Märkten erneut Bedarf an Ex-ante-Regulierung entsteht, etwa wenn der wettbewerbliche Druck auf Endkundenebene nachlässt – insbesondere in Fällen, in denen eine "leichtere" Regulierung nicht mehr ausreicht, um Investitionen in VHCN zu gewährleisten und einen fairen Netzzugang zur Förderung des Wettbewerbs sicherzustellen.

Der Bericht untersucht, wie die Regulierungsbehörden den Weighted Average Cost of Capital (WACC) berechnen. Dabei wird festgestellt, dass ein Großteil der Behörden die Berechnung mittlerweile anhand der entsprechenden Mitteilung der Europäischen Kommission durchführt und somit ähnliche Parameter verwendet werden. Die konkreten Werte dieser Parameter unterscheiden sich jedoch, da sie die jeweiligen nationalen Finanzmarktbedingungen widerspiegeln.

BEREC-Workshops zur Satellitenkommunikation

BEREC hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem wachsenden Thema der Satellitenkommunikation befasst, unter anderem durch mehrere Workshops. So fand im Jahr 2023 der BEREC Workshop on Secure and Reliable Connectivity from LEO Satellite Fleets statt, gefolgt vom BEREC External Workshop on the Usage of Satellite Technologies in Mobile Communications im Jahr 2024.

In diesem Jahr organisierte BEREC eine Workshop-Reihe mit drei Terminen (28. Mai, 24. September und 17. Oktober), die sich der Direct-to-Device-(D2D-)Satellitenkommunikation widmete. Im Mittelpunkt standen die Rollen und Beziehungen der verschiedenen Akteure, die an der Bereitstellung solcher Dienste beteiligt sind. Ziel war es, einen Überblick über mögliche Systemarchitekturen, zentrale Schnittstellen sowie die beteiligten Kund:innen, Endnutzer:innen und Netzkomponenten zu gewinnen.

Darüber hinaus fand am 25. September ein weiterer External Workshop on the Environmental Footprint of Satellite Constellations statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden bestehende Studien zu Umweltfolgenabschätzungen über den gesamten Lebenszyklus von Satellitenkonstellationen vorgestellt, einschließlich der Herausforderungen begrenzter Datenverfügbarkeit und der Bewertung verschiedener Umweltauswirkungen. Zudem wurden Themen wie Weltraumschrott, Lichtverschmutzung – insbesondere im Hinblick auf astronomische Beobachtungen, Wettervorhersagen und Auswirkungen auf nächtliche Ökosysteme –, planetare Belastungsgrenzen sowie die Umweltwirkungen der Bodeninfrastruktur, etwa von Satellitenschüsseln und Rechenzentren, diskutiert. Abschließend wurden aktuelle Entwicklungen im Bereich nachhaltiger Satellitentechnologien präsentiert.

BEREC wird die nationalen Regulierungsbehörden sowie die Europäische Kommission und die Mitgesetzgeber weiterhin dabei unterstützen, Verbraucher-, Wettbewerbs- und Zuständigkeitsfragen zu reflektieren und zu erörtern – einschließlich jener Aspekte, die sich besonders für eine mögliche Koordinierung auf europäischer Ebene eignen.

BEREC-Leitlinien zu geografischen Erhebungen zum Netzausbau

Artikel 22 Absatz 1 des EECC sah vor, dass die national zuständigen Behörden bis zum 21. Dezember 2023 eine geografische Erhebung zur Abdeckung der Breitbandnetze durchführen mussten und diese anschließend mindestens alle drei Jahre aktualisieren. Die geografische Erhebung kann auch eine Vorausschätzung der Netzausbaupläne für einen festgelegten Zeitraum umfassen.

Um zu einer einheitlichen Durchführung der geografischen Erhebungen und zur Erstellung der Vorausschauen beizutragen, veröffentlichte BEREC zwischen 2020 und 2021 drei Leitlinien: die "Core Guidelines", die "Guidelines on the Verification of Information gemäß Artikel 22(1) EECC  - Verification Guidelines" sowie die "Guidelines on Optional Policies - Procedural Guidelines".

Im Jahr 2024 veröffentlichte BEREC einen Implementation Report zu diesen Leitlinien (BoR (24) 146) und kam zu dem Schluss, dass eine Aktualisierung angemessen war.

Der Entwurf der aktualisierten Leitlinien enthält mehrere Verbesserungen, um die Genauigkeit und Transparenz der Erhebungen zur Breitbandabdeckung in den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Neue optionale Datenelemente – etwa die Anzahl aktivierter Anschlüsse und Geschwindigkeitswerte zu Spitzenzeiten – wurden aufgenommen, um die tatsächliche Nutzung besser abzubilden. Zudem wird klarer definiert, welche Betreiber welche Daten melden müssen, was die Vergleichbarkeit verbessert. Auch die technologischen Kategorien wurden überarbeitet, unter anderem durch die Aufnahme von "DOCSIS 4.0 im Koaxialkabelnetz" und die Streichung der uneindeutigen Kategorie "sonstige", sodass neue Technologien präziser erfasst werden.

Die Modellierung der Mobilfunkabdeckung wurde ebenfalls weiterentwickelt. Die Leitlinien enthalten nun präzisere Vorgaben zur Nutzung der Cell-Edge-Abdeckung und ermöglichen die Definition mehrerer Indoor-Abdeckungsklassen. Diese Anpassungen sollen die tatsächliche Nutzererfahrung genauer abbilden.

Zur weiteren Verbesserung der Datenqualität führen die Leitlinien zudem "aktivierte Anschlüsse" als zusätzliche Rohdatenkategorie ein.

Darüber hinaus wurden die Methoden zur Geschwindigkeitsmessung an die Transport-Layer-Protokolldaten angepasst, um eine höhere Kohärenz mit den VHCN-Leitlinien sicherzustellen.

Der Entwurf wird bis zum 09. Februar 2026 öffentlich konsultiert.

Digital Networks Act: Vorstellung durch die EU-Kommission steht bevor – breite Themenagenda, inklusive Kupfernetzausstieg

Der Entwurf des "Digital Networks Act" (DNA), des kommenden umfassenden Regelwerks für elektronische Kommunikation in der EU, soll nach aktuellem Plan am 20. Jänner 2026 von der Europäischen Kommission präsentiert werden. Damit erreicht ein mehrjähriger Prozess öffentlicher Diskussionen einen weiteren Meilenstein – ein Prozess, der von zentralen Dokumenten der Kommission geprägt wurde, darunter die Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta sowie das Weißbuch "How to master Europe’s digital infrastructure needs?". Zahlreiche Stakeholder haben sich im Verlauf des Prozesses eingebracht; auch BEREC begleitete den Prozess kontinuierlich mit seiner fachlichen Expertise.

Mit dem DNA will die Kommission einen modernen und kohärenten Regulierungsrahmen schaffen, der den Ausbau sicherer, schneller und zuverlässiger Netze unterstützt und Investitionen in digitale Infrastrukturen stärkt. Ziel ist es, die Entwicklung leistungsfähiger Festnetz- und Mobilfunkbreitbandnetze zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhöhen.

Auch die Zugangsregulierung steht im Fokus der Überlegungen der Kommission. Im Call for Evidence verwies sie auf eine mögliche stärkere Rolle symmetrischer Regulierung – etwa über GIA oder andere bestehende Rechtsinstrumente. BEREC betonte dabei die Komplementarität von symmetrischer und asymmetrischer ex-ante-Regulierung. Letztere bleibe weiterhin notwendig, um wettbewerbliche Ergebnisse und Investitionssicherheit zu gewährleisten; zugleich sollten Verfahren vereinfacht und regulatorische Entscheidungen beschleunigt werden.

Ein besonders relevanter Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Abschaltung der Kupfernetze. Im Call for Evidence skizzierte die Kommission die Möglichkeit, diesen Prozess EU-weit zu beschleunigen – beispielsweise durch eine gemeinsame Toolbox für gezielte nationale Maßnahmen beim Glasfaserausbau, durch Ausstiegspläne und möglicherweise durch ein EU-weites Zieldatum für den Kupferausstieg. Gleichzeitig wäre ein Ausnahmeregelwerk vorgesehen, um jene Verbraucher zu schützen, die noch keine geeigneten Alternativen zur Verfügung haben. Bereits das Weißbuch hatte zuvor ein ambitioniertes Ziel formuliert: Bis 2028 sollten 80 Prozent der Haushalte, bis 2030 alle Haushalte von Kupfer- auf Hochgeschwindigkeitsnetze umgestellt sein.

Wie BEREC in seinem Beitrag zum Call for Evidence darlegte, bietet der Kupferausstieg grundsätzlich Chancen. Er könne einen wichtigen Beitrag zu den Konnektivitätszielen der Digitalen Dekade sowie zu verschiedenen Umweltzielen der EU leisten – nicht zuletzt aufgrund der höheren Energieeffizienz von Glasfasernetzen. Gleichzeitig warnt BEREC vor verpflichtenden, einheitlichen EU-weiten Abschaltdaten, da die Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten stark variieren. Ein solches Datum wäre ein erheblicher regulatorischer Eingriff, der eine solide Begründung und belastbare Daten erfordern würde – zumal einige Länder derzeit nur eingeschränkt flächendeckend auf Glasfaser umstellen können.

Der Fachbereich Telekommunikation und Post engagiert sich aktiv in den Diskussionen auf europäischer Ebene sowie innerhalb von BEREC, um die Interessen Österreichs konsequent zu vertreten und fachliches Know-how einzubringen. Dabei ist sich die RTR bewusst, dass der Glasfaserausbau in Österreich aufgrund nationaler Gegebenheiten langsamer voranschreitet als in anderen europäischen Ländern und die FTTH-Abdeckung derzeit unter dem europäischen Durchschnitt liegt.

Um einen wirksamen Beitrag zu diesem wichtigen Transformationsprozess zu leisten, organisierte der Fachbereich Telekommunikation und Post im Frühjahr 2025 einen Workshop mit österreichischen Stakeholdern. In diesem Rahmen wurden Meinungen, Sichtweisen, Vorschläge und Herausforderungen zu Glasfaserausbau und Kupfernetzabschaltung ausgetauscht. Die Stakeholder zeigten großes Interesse und Engagement und erarbeiteten Inputs zu rechtlichen Themen des Glasfaserausbaus und technischen Herausforderungen bei der Kupfer-Glas-Migration, die in einem zweiten Workshop im Oktober 2025 präsentiert wurden.

Die RTR möchte den Austausch mit den Stakeholdern auch 2026 weiterführen, mit dem Ziel, in einem kooperativen Ansatz die Voraussetzungen für eine endnutzer- und wettbewerbsfreundliche Migration zu erörtern.

ERGP-Plenarversammlung: Schwerpunkt auf zukünftigem Regulierungsrahmen und Arbeitsprogramm 2026

Die ERGP hielt am 26. und 27. November in Tromsø (Norwegen) ihre zweite Plenarsitzung des Jahres 2025 ab. Im Vorfeld der Plenarsitzung fand am 26. November ein interner Workshop statt, in dem zentrale Themen für den zukünftigen Regulierungsrahmen sowie Anforderungen an den Universaldienst diskutiert wurden. Diese Diskussionen fließen sowohl in die Arbeiten der Europäischen Kommission zum EU-"Delivery Act" als auch in den ERGP-Bericht zu den Mindestanforderungen des Universaldienstes ein. Die ERGP bestätigte ihr Engagement, die Kommission bei diesem bedeutenden Vorhaben auch im Jahr 2026 aktiv zu unterstützen.

Das Plenum verabschiedete das ERGP-Arbeitsprogramm 2026 sowie die ERGP-Mittelfriststrategie 2026–2028. Beide Dokumente definieren die Aufgaben der ERGP für die kommenden Jahre.

Im Jahr 2026 wird sich die ERGP insbesondere darauf konzentrieren, die Europäische Kommission bei technischen Fragen zur Ausgestaltung des künftigen europäischen Rechtsrahmens zu unterstützen und einen Bericht über die Minimalerfordernisse des zukünftigen Universaldienstes zu erstellen. Darüber hinaus arbeitet die ERGP an einem Bericht zur Resilienz der Postnetze sowie an der Weiterentwicklung der Kern- und Preisindikatoren für den Postsektor. Weitere Schwerpunkte sind die Qualität der Postdienste, der Verbraucherschutz und die Beschwerdebearbeitung, einschließlich der Festlegung von Qualitätsstandards für nationale und grenzüberschreitende Postsendungen. Zudem wird die ERGP technische Entwicklungen im Postsektor und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit analysieren, das Konsumentenverhalten und neue Bedürfnisse untersuchen sowie einen Bericht über die Entwicklung der Zustellung erarbeiten.

Verabschiedete Berichte und interne Dokumente

Das Plenum nahm folgende Berichte aus dem Arbeitsprogramm 2025 an:

  • ERGP PL II (25) 20 – ERGP-Arbeitsprogramm 2026
  • ERGP PL II (25) 14 – ERGP-Mittelfriststrategie 2026–2028
  • ERGP PL II (25) 9 – Bericht über Kernindikatoren der Postdienste
  • ERGP PL II (25) 10 – Bericht über Dienstqualität, Verbraucherschutz und Beschwerdebehandlung
  • ERGP PL II (25) 3 – Bericht über die Finanzierung des Universaldienstes
  • ERGP PL II (25) 26 – Bericht über Dienstleistungsstandards

Darüber hinaus verabschiedete die ERGP mehrere interne Dokumente, die ihre Arbeitsweise, Effizienz und Organisation in den kommenden Jahren unterstützen

Wahlen für den ERGP-Vorsitz 2027 und 2028

Aufgrund personeller Veränderungen innerhalb der bestehenden Troika wurde dieses Mal nicht nur der Vorsitz für 2027, sondern zugleich auch jener für 2028 gewählt, um die Kontinuität und Stabilität des Führungsgremiums sicherzustellen. Das Plenum wählte einstimmig Bernardo Herman, Mitglied des Rates des belgischen Instituts für Post- und Telekommunikationsdienste (BIPT/IBPT), zum ERGP-Vorsitzenden für das Jahr 2027.

Für das Jahr 2028 wurde unser Geschäftsführer Dr. Klaus M. Steinmaurer zum ERGP-Vorsitzenden gewählt. Damit übernimmt erstmals seit Bestehen der ERGP ein österreichischer Vertreter die Leitung des Gremiums.


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