(Lorenzo Cozzani)
Die erste BEREC-Plenarversammlung des Jahres fand am 13. und 14. März wie gewohnt im virtuellen Format statt. Damit leistet BEREC einen Beitrag zur Umweltverträglichkeit und Kosteneffizienz. Wesentliche Dokumente wurden verabschiedet, während weitere zentrale Dokumente, insbesondere im Bereich Roaming, in den kommenden Wochen beschlossen werden.
Die BEREC-Leitlinien für Netze mit sehr hoher Kapazität wurden gemäß Artikel 82 des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) entwickelt, um den nationalen Regulierungsbehörden Orientierung hinsichtlich der Kriterien zu geben, die ein Netz erfüllen muss, um als Netz mit sehr hoher Kapazität eingestuft zu werden.
Die erste Version dieser Leitlinien wurde von BEREC im Jahr 2020 veröffentlicht. Dabei wurde festgelegt, dass ein Netz als Netz mit sehr hoher Kapazität gilt, sofern es eines oder mehrere der vier definierten Kriterien erfüllt. Im Jahr 2023 wurden diese Kriterien aktualisiert, um den technologischen Fortschritt, insbesondere im Bereich 5G, zu berücksichtigen.
Die aktuelle Überarbeitung der Leitlinien bezieht sich auf Kriterium 3, das spezifische Anforderungen an die Netzleistung von Festnetzen umfasst. Diese betreffen insbesondere die Downlink- und Uplink-Bandbreite, die Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter sowie die Latenz und deren Schwankungen. Basierend auf der von BEREC durchgeführten Bewertung werden die ursprünglich im Jahr 2020 festgelegten Leistungsschwellenwerte für Kriterium 3 bestätigt.
Das Dokument wird bis zum 30. April öffentlich konsultiert.
Gemäß Artikel 7 des Digital Markets Act (DMA) sind Gatekeeper verpflichtet, die Interoperabilität der grundlegenden Funktionen ihrer nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienste (NI-ICS) mit den entsprechenden Diensten anderer Anbieter sicherzustellen, sofern diese ihre Dienste in der Union anbieten oder dies beabsichtigen. Zu diesem Zweck müssen sie auf Anfrage und unentgeltlich die erforderlichen technischen Schnittstellen oder vergleichbare Lösungen zur Gewährleistung der Interoperabilität bereitstellen. Zudem sieht Artikel 7 vor, dass der Gatekeeper ein Referenzangebot veröffentlicht, das die technischen Einzelheiten sowie die allgemeinen Bedingungen für die Interoperabilität enthält.
Derzeit ist Meta der einzige designierte Gatekeeper, der NI-ICS anbietet. Die Interoperabilitätsverpflichtung gilt für Meta seit dem 7. März 2024 für WhatsApp und ab dem 6. September 2024 für Facebook Messenger.
BEREC hat bereits zwei Stellungnahmen zu Metas vorgeschlagenen Lösungen für die Interoperabilität von WhatsApp veröffentlicht. Die aktuelle Stellungnahme bezieht sich neben WhatsApp auch auf Metas Referenzangebot zur Interoperabilität von Messenger. In diesem Zusammenhang begrüßt BEREC einige Verbesserungen in der technischen Dokumentation für Messenger, darunter die Einbindung etablierter Messaging-Funktionen wie Lesebestätigungen und Eingabeindikatoren. Gleichzeitig sieht BEREC in verschiedenen Bereichen weiteren Klärungs- und Anpassungsbedarf, unter anderem in Bezug auf die Identifikation und Auffindbarkeit der Nutzer sowie die Möglichkeit, gesendete Nachrichten zu bearbeiten oder zu löschen, Reaktionen auf Nachrichten zu ändern oder zu entfernen und ein Statusbild festzulegen.
Im Zusammenhang mit dem DMA gibt es abschließend eine erfreuliche Nachricht: Dr. Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation und Post, wurde als Mitglied der BEREC Delegation zur DMA High-Level Group wiedergewählt. BEREC entsendet insgesamt sechs seiner Mitglieder in diese hochkarätige Gruppe; die weiteren Repräsentanten neben dem aktuellen BEREC-Vorsitzenden, Herrn Robert Mourik (ComReg, Irland), sind Herr Tonko Obuljen (outgoing Chair, HAKOM, Kroatien), Herr Marko Mišmaš (incoming Chair, AKOS, Slowenien), Frau Daniela Broenstrup (BNetzA, Deutschland) und Frau Laure de La Raudière (Arcep, Frankreich).
In den Bereichen Roaming und intra-EU-Kommunikation stehen jeweils Meilensteine bevor. Bis zum 30. Juni 2025 legt die Europäische Kommission nach Konsultation von BEREC dem Europäischen Parlament und dem Rat zwei Berichte zur Funktionsweise der Roaming-Verordnung vor und unterbreitet erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Verordnung.
Die BEREC-Arbeitsgruppe "International Roaming" arbeitet derzeit intensiv an der Vorbereitung eines Inputs, der bis Ende März formell verabschiedet und auf der BEREC-Website veröffentlicht wird. Darin analysiert BEREC alle wesentlichen Aspekte des Roaming-Regelwerks – sowohl im Endkundengeschäft als auch im Vorleistungsmarkt – und macht Vorschläge zur weiteren Optimierung der Verordnung. Im Rahmen der oben genannten Überprüfung wurde zudem die Studie zu den Kosten der Bereitstellung von Roaming-Diensten auf Vorleistungsebene veröffentlicht, die von der Axon Partners Group Consulting im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde.
Darüber hinaus arbeitet die EU-Kommission an einem Durchführungsrechtsakt bezüglich der fairen Nutzung, basierend auf typischen Nutzungsmustern, sowie an Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Bereich der intra-EU-Kommunikation. Die dahinterliegende Idee, wie sie im Gigabit Infrastructure Act festgelegt ist, besteht darin, dass Anbieter, die sich freiwillig dafür entscheiden, keine Aufschläge für intra-EU-Kommunikation zu erheben, ab dem 1. Januar 2025 von der Anwendung der maximalen Endkundenpreise befreit werden – vorbehaltlich einer Regelung zur angemessenen Nutzung.
BEREC arbeitet auch in diesem Zusammenhang an einem entsprechenden Input, der voraussichtlich Ende April veröffentlicht wird.
Die RTR spielt insbesondere in der BEREC-Arbeitsgruppe "International Roaming" durch die Besetzung einer Co-chair Position eine maßgebliche Rolle und trägt und hat über viele Jahre hinweg aktiv zur inhaltlichen Gestaltung beigetragen.
Dieses besondere Engagement zeigt sich auch darin, dass die RTR Ende Januar als Gastgeberin eines Treffens der Arbeitsgruppe auftrat. Expert:innen aus zahlreichen europäischen Regulierungsbehörden kamen in Wien zusammen, um zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der Überprüfung der Roaming-Verordnung zu besprechen. Im Fokus der Diskussionen standen insbesondere Optionen zur Vereinfachung des aktuellen Regelwerks, die Fair-Use-Policy, der Tragfähigkeitsmechanismus sowie die Herausforderungen der Machine-to-Machine-Kommunikation.