Newsletter RTR.Telekom.Post

  • Newsletter
    01/2025
  • Datum
    26.03.2025

Das  Arbeitsprogramm 2025 der EU-Kommission

(Lorenzo Cozzani)

Mitte Februar hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 verabschiedet. Ziel der darin enthaltenen Maßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, die Sicherheit zu erhöhen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu verbessern. Dieses Arbeitsprogramm basiert maßgeblich auf dem "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit", einer im Januar veröffentlichten Roadmap zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Sicherung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Der Kompass basiert wiederum auf dem Bericht von Mario Draghi zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und enthält Maßnahmen zur Umsetzung der drei von ihm hervorgehobenen vorrangigen Handlungsfelder: 

  • Schließung der Innovationslücke,
  • Entwicklung einer integrierten Strategie für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie
  • Stärkung der Sicherheit durch die Reduzierung übermäßiger Abhängigkeiten von Drittstaaten.

Ergänzend zu diesen drei Säulen führt der Kompass fünf übergreifende Maßnahmen ein, um die Wettbewerbsfähigkeit sektorenübergreifend zu stärken: 

  • Vereinfachung von Vorschriften,
  • Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt,
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Finanzierungsmaßnahmen,
  • Entwicklung von Qualifikationen der Arbeitskräfte sowie die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze,
  • und eine verbesserte Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene.

Eine der zentralen digitalen Initiativen im Rahmen des Arbeitsprogramms ist der Digital Networks Act, da die Europäische Kommission eine leistungsfähige und zuverlässige digitale Infrastruktur als essenzielle Grundlage für eine wettbewerbsfähige und florierende digitale Wirtschaft betrachtet. Ein entsprechender Legislativvorschlag ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Ziel dieser Initiative ist es, die digitale Infrastruktur zu stärken, indem sie den grenzüberschreitenden Betrieb elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste erleichtert, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche steigert und die Koordination der Funkfrequenzverwaltung zwischen den Mitgliedstaaten optimiert.

Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die Vereinfachung, die durch zahlreiche Initiativen und Maßnahmen mit einem starken Fokus auf den Abbau und die Reduzierung bürokratischer Hürden vorangetrieben werden soll. Diese Initiativen sollen dazu beitragen, das Ziel einer Verringerung der administrativen Belastung um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen um mindestens 35 % zu erreichen. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben einen jährlichen Evaluierungsplan, um die Kontinuität dieses Vereinfachungs- und Entlastungsprozesses sicherzustellen. Zudem soll der Übergang zu einem modernen digitalen Regulierungsumfeld beschleunigt werden, insbesondere durch die Abschaffung ineffizienter papierbasierter Vorschriften sowie durch die Harmonisierung und Vereinfachung von Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften.

Eine weitere bedeutende Initiative der Europäischen Kommission für 2025 ist der EU Space Act. Ziel dieses Vorhabens ist die Schaffung eines einheitlichen EU-Rahmens zur Regulierung europäischer Akteure im Raumfahrtsektor. Dadurch soll ein stabiles, vorhersehbares und wettbewerbsfähiges Geschäftsumfeld für den Raumfahrtsektor gewährleistet werden, der für die vernetzte Wirtschaft sowie für innovative Dienste von entscheidender Bedeutung ist. Diese Initiative gewinnt im Kontext der wachsenden Bedeutung der Satellitenkommunikation an Relevanz.

Darüber hinaus umfasst das Arbeitsprogramm die 2030 Consumer Agenda, eine nicht-legislative Initiative, die einen Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt vorsieht. Sie soll bestehende Defizite beseitigen, schutzbedürftige Verbraucher gezielt unterstützen und die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verbessern. Dabei wird angestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen effektivem Verbraucherschutz und der Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen für Unternehmen zu wahren. Bestehende Rechtsakte wie der Digital Services Act und der Digital Markets Act haben bereits positive Auswirkungen auf den Verbraucherschutz gezeigt; die neue Agenda soll auf diesen Fortschritten aufbauen und sie weiterentwickeln.

Nicht zuletzt ist auch der AI Continent Action Plan Teil des Arbeitsprogramms – eine nicht-legislative Initiative, die darauf abzielt, die Potenziale der Künstlichen Intelligenz optimal zu nutzen. Der Plan umfasst unter anderem "AI Factories", die zur Stärkung wettbewerbsfähiger KI-Ökosysteme in Europa beitragen sollen, sowie die Strategie "Apply AI". Diese Initiative ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie, die auch Quantentechnologien einbezieht, um eine führende globale Position in strategisch wichtigen Sektoren zu sichern.

Das Arbeitsprogramm erwähnt auch den EU Cloud and AI Development Act, einen zentralen Vorschlag aus dem Bericht von Draghi. Mit diesem Rechtsakt soll die Mobilisierung öffentlicher und privater Initiativen gefördert werden, um neue AI Gigafactories zu etablieren. Diese sollen sich auf das Training großer KI-Modelle spezialisieren und zur Stärkung wesentlicher KI-Ökosysteme in der gesamten Europäischen Union beitragen. Darüber hinaus wird das Gesetz Mindestanforderungen für in Europa angebotene Cloud-Dienste festlegen. Dies ergänzt die Förderung von Chipdesign und -produktion in Europa, einschließlich weiterer Maßnahmen im Bereich hochentwickelter KI-Chips.

Abschließend hat die Kommission bekannt gegeben, dass die Initiativvorschläge für die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowie die Richtlinie zur KI-Haftung zurückgezogen werden, da eine Einigung zwischen den Mitgesetzgebern auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.


Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.