(Lorenzo Cozzani)
Die zweite BEREC-Plenarversammlung des Jahres fand am 5. und 6. Juni erstmals in Reykjavík, Island, statt. Wesentliche Dokumente wurden verabschiedet, unter anderem die Entwürfe der Strategie 2026-2030 sowie zweier Leitlinien im Rahmen des Gigabit Infrastructure Act, die nun öffentlich konsultiert werden. Zu den weiteren verabschiedeten Dokumenten zählen ein Bericht zu nationalen Unterseekabeln in Europa sowie ein "Stock-Taking"-Bericht zu Artikel 52 Absatz 2 des EECC.
Die EU-Kommission präsentiert eine neue Binnenmarktstrategie und eröffnet eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Fusionsleitlinien.
Aufbauend auf der Strategie 2021–2025 sowie dem BEREC Action Plan 2030 wurde die Strategie für die kommenden fünf Jahre ausgearbeitet. Sie dient als Grundlage für die jährlichen Arbeitsprogramme und bietet Orientierung bei der Planung der Aktivitäten von BEREC auf Basis klar definierter Prioritäten.
Die Strategie beginnt mit einem Überblick über die zentralen Markt- und Technologieentwicklungen sowie über wesentliche Entwicklungen im Rechtsrahmen. In beiden Bereichen sind derzeit tiefgreifende Veränderungen im Gange bzw. absehbar.
Im technologischen Bereich gewinnen unter anderem Trends wie Künstliche Intelligenz, Edge Computing, Cloud und Virtualisierung, nicht-terrestrische Netze sowie die Weiterentwicklung von 5G und die Forschung im Bereich 6G zunehmend an Bedeutung.
Auch im regulatorischen Bereich befinden wir uns in einer Phase umfassender Veränderungen – besonders hervorzuheben sind hier die bevorstehende Überprüfung des Europäischen Kodexes für die elektronische Kommunikation (EECC) und der Roaming-Verordnung sowie der geplante Digital Networks Act.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Trends definiert die Strategie fünf strategische Prioritäten, die sich aus den allgemeinen Zielen des EECC ableiten:
Die Strategie schließt mit einem Kapitel zur institutionellen und internationalen Zusammenarbeit.
BEREC bleibt entschlossen, sich neuen Herausforderungen und Entwicklungen flexibel anzupassen, um die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts für elektronische Kommunikation aktiv zu unterstützen und mitzugestalten – zum Nutzen der europäischen Bürger:innen und Unternehmen.
Das Dokument wird bis zum 15. Juli öffentlich konsultiert.
Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies soll durch die Förderung der gemeinsamen Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen sowie durch einen effizienteren Aufbau neuer Infrastrukturen erreicht werden. Auf diese Weise sollen VHC-Netze schneller und kosteneffizienter realisiert werden können.
Absatz 6 im Artikel 5 des GIA sieht vor, dass BEREC in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bis zum 12. November 2025 Leitlinien zur Koordinierung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau von Komponenten von VHC-Netzen ausarbeitet. Diese Leitlinien sollen insbesondere folgende Aspekte abdecken:
Zur Vorbereitung dieses Leitlinienentwurfs hat BEREC in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Sommer 2024 Rückmeldungen von nationalen Regulierungsbehörden und Interessenträgern im Rahmen eines Fragebogens eingeholt sowie im Jahr 2025 eine öffentliche Konsultation durchgeführt.
Der vorliegende Entwurf der Leitlinien befindet sich nun bis zum 11. Juli in öffentlicher Konsultation.
Neben den oben genannten Leitlinien sieht der Gigabit Infrastructure Act in Artikel 11 Absatz 6 zudem vor, dass BEREC weitere Leitlinien zu den Bedingungen für den Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen erstellt. Diese Leitlinien sollen unter anderem dazu beitragen, faire und angemessene Zugangsbedingungen zu definieren sowie Kriterien festzulegen, die von den nationalen Streitbeilegungsstellen bei der Lösung von Streitfällen berücksichtigt werden sollen.
Angesichts des Ziels, den Ausbau von Netzen schneller und kostengünstiger zu ermöglichen, und unter Berücksichtigung des Nutzens, den eine entsprechende Ausstattung für Gebäudeeigentümer mit sich bringt, spricht sich BEREC dafür aus, dass die Nutzung gebäudeinterner physischer Infrastrukturen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen sollte – sofern sich diese im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden.
Befindet sich die gebäudeinterne physische Infrastruktur hingegen im Eigentum eines Betreibers, der diese auch installiert hat, ist sie in der Regel bereits mit Glasfaserkabeln ausgestattet. Eine Mitnutzung durch Dritte hätte in diesem Fall Auswirkungen auf die ursprüngliche Investition des Erstbetreibers. In solchen Fällen sollten faire und angemessene Preise so gestaltet sein, dass ein berechtigter Erstinvestorvorteil nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Das Dokument wird bis zum 11. Juli öffentlich konsultiert.
Wie bereits in der vorherigen Ausgabe des Newsletters vorab angekündigt, hat BEREC Ende März sein Input zur Überprüfung der Roaming-Verordnung veröffentlicht. Darin analysiert BEREC alle wesentlichen Aspekte des bestehenden Roaming-Regelwerks, sowohl im Endkundengeschäft als auch im Vorleistungsmarkt.
BEREC ist weiterhin der Auffassung, dass "Roam Like At Home" ein klarer Erfolg ist: Es hat den Endnutzer:innen erhebliche Vorteile gebracht und einen wichtigen Beitrag zur weiteren Vollendung des Binnenmarkts geleistet. Im Dokument werden Vorschläge zur weiteren Vereinfachung und Optimierung unterbreitet – unter anderem im Hinblick auf die Fair-Use-Policy, den Tragfähigkeitsmechanismus, Transparenzverpflichtungen sowie die Datenerhebung.
Unter Berücksichtigung des Inputs von BEREC wird die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2025 einen Bericht über die Auswirkungen und Wirksamkeit der Verordnung vorlegen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung unterbreiten.
Darüber hinaus hat BEREC Mitte April eine Stellungnahme zum Entwurf des Durchführungsrechtsakts der Europäischen Kommission hinsichtlich der Fair-Use-Regelung für die Intra-EWR-Kommunikation abgegeben. Die zugrunde liegende Idee besteht darin, dass Anbieter, die sich freiwillig dazu entscheiden, ab dem 1. Januar 2025 keine Aufschläge für Intra-EU-Kommunikation zu erheben, von der Anwendung der regulierten Endkundenpreisobergrenzen ausgenommen werden – vorbehaltlich der Einführung einer angemessenen Nutzungsregelung.
BEREC spricht sich für klare und einfache Regelungen aus, die zugleich einen Anreiz für Betreiber schaffen, auf freiwilliger Basis auf Intra-EU-Aufschläge zu verzichten.
Am 8. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der bestehenden Fusionsleitlinien eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 3. September 2025. Im Mittelpunkt steht die gleichzeitige Aktualisierung der Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse (ursprünglich 2004 veröffentlicht) sowie für nicht-horizontale Zusammenschlüsse (aus dem Jahr 2008).
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fusionskontrolle an die aktuellen wirtschaftlichen, sozialen und geopolitischen Entwicklungen anzupassen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Die Konsultation besteht aus zwei Teilen:
Letztere stützt sich auf sieben thematische Diskussionspapiere, in denen zentrale Aspekte der Fusionskontrolle behandelt werden. Dazu zählen unter anderem: Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz, Marktmacht, Innovation, Digitalisierung, ökologische Nachhaltigkeit, Effizienz, Sicherheit sowie arbeitsmarktbezogene Fragestellungen.
Auch BEREC wird bis zum 2. September einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation vorbereiten und veröffentlichen.
Am 21. Mai hat die Europäische Kommission eine neue Strategie für den Binnenmarkt vorgestellt, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Die Binnenmarktstrategie konzentriert sich auf mehrere zentrale Prioritäten: