Der österreichische Mobilfunkmarkt ist geprägt von hoher Nutzungsdichte, technologischem Fortschritt und einer vergleichsweise geringen Zahl an Netzbetreibern.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Markt in der Vergangenheit mehrfach ana-lysiert und geprüft: Trotz der hohen Konzentration funktioniert der Wettbewerb derzeit – vor allem dank dem Eintritt von Mobile Virtual Network Operators (MVNOs) über weite Strecken. Diese sorgen für frischen Wind und wirken sich positiv auf Qualität und Preisgestaltung der angebotenen Dienste aus.
Diese MVNO Anbieter haben es ermöglicht, einen Markt zu schaffen, der den Wettbewerb aufrechterhält und nachhaltig stärkt. Kritisch wurde dies etwa nach der Fusion von Orange und Drei im Jahr 2014, welche kurz nach der vollzogenen Transaktion zu Preisanstiegen führte. Mit Eintritt der MVNOs - eine Auflage im Fusionskontrollverfahren der Europäischen Kommission - sanken die Preise wieder.
Der Mobilfunkmarkt hat bedeutende wettbewerbliche Impulse gegeben, insbesondere bei der Sprachtelefonie und als Herausforderer für Festnetz-Internetangebote.
Nun gilt es diesen Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Mögliche Fusionen im Markt für Mobilfunkmarkt müssen sehr kritisch geprüft werden, damit die Innovationskraft, Investitionsanreize und positive Preisentwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unter die Räder kommen. Das ist als Wettbewerbsbehörde unser Beitrag für einen gesunden Wirtschaftsstandort Österreich und Europa.
Die BWB sieht neben dem allgemeinen Wettbewerbsvollzug eine wichtige Rolle von TKK und RTR bei der Regulierung, die den Wettbewerb unterstützt hat. Wettbewerbsrecht und Regulierung sind eng verzahnt, was sich in gemeinsamen Untersuchungen und Einschätzungen zeigt. Eine koordinierte Zusammenarbeit der Behörden ist besonders wichtig in der Übergangsphase, wenn bei funktionierendem Wettbewerb die Regulierung zurückgefahren wer-den kann.
Für Ende des Jahres ist ein Entwurf des Digital Network Acts (DNA) geplant, der verschiedene Aspekte wie die Marktstruktur und Regulierungsnotwendigkeiten adressiert. In den Diskussionen über europäische Telekommunikationsmärkte stehen oft wenige große Unternehmensinteressen im Fokus, wobei der bestehende Wettbewerb ein Garant für hochwertige und preisgünstige Dienste ist. Die BWB wird sich weiterhin aktiv in die nationale und europäische Debatte einbringen – insbesondere bei Fragen künftiger Fusionen im Mobilfunkbereich. Denn nur durch einen funktionierenden Wettbewerb können leistungsfähige Telekommunikationsdienste garantiert werden – als Schlüssel für Digitalisierung und Innovation. Dabei gilt es der nationalen und europäischen Fusionskontrolle den Rücken zu stärken: Es darf nicht zugunsten weniger Gewinner funktionierende Regelungen aufgeweicht werden. Die Konsequenz wären Oligopole, welche die Marktbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und den europäischen Wirtschaftsstandort verschlechtern.
Dr. Natalie Harsdorf LL.M. leitet seit 1.11.23 als Generaldirektorin für Wettbewerb die österreichische Wettbewerbsbehörde. Seit 2009 ist sie in verschiedenen Funktionen in der BWB tätig, u.a. interimistische Generaldirektorin (21-23), Geschäftsstellenleiterin und Leiterin der Rechtsabteilung, sowie als Ermittlerin und Teamleiterin. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Wien, Dublin und Brügge (Europarecht); dissertiert hat sie im Europäischen und nationalen Zivilprozessrecht. Sie ist Lehrbeauftragte für Europa- und Wettbewerbsrecht und extern bestellte Prüferin für die Diplomprüfung Europarecht an der Universität Wien. Dr. Harsdorf ist Mitherausgeberin und Autorin des im Dezember 2022 im Lindeverlag erschienenen umfassenden Kommentars zum österreichischen Kartellrecht. 2018 hat sie das Women Competition Network Austria mitbegründet. 2022 erhielt Dr. Harsdorf den Award Juristin des Jahres als erste Frau aus dem öffentlichen Dienst. Von 2019 bis 2024 war Natalie Harsdorf als Koordinatorin des OECD-Wettbewerbsbüros gegenüber der UNCTAD tätig. Seit Januar 2025 übernimmt sie die Rolle der Vorsitzenden der OECD-Arbeitsgruppe 2 für Wettbewerb und Regulierung. Seitens des ECN wurde sie 2023 in die High Level Group des Digital Markets Act gewählt.