(Lorenzo Cozzani)
Über die Sommermonate sowie in der Plenarversammlung am 2. und 3. Oktober in Sofia hat BEREC zahlreiche wesentliche Dokumente verabschiedet. Dazu zählen unter anderem BERECs Beiträge zur Call for Evidence der Europäischen Kommission zum Digital Networks Act, zur Überprüfung der EU-Fusionsleitlinien, zur Überprüfung der Empfehlung zu relevanten Märkten sowie BERECs Stellungnahme betreffend der regulierten Terminierungsentgelte.
Darüber hinaus wurde die BEREC-Vorsitzende für das Jahr 2027 gewählt sowie vier stellvertretende Vorsitzende für 2026, darunter Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Nicht zuletzt wurden die finalen Versionen zweier BEREC-Leitlinien im Rahmen des Gigabit Infrastructure Act verabschiedet – zur Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Artikel 5 sowie zu den Bedingungen für den Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen. Das BEREC-Arbeitsprogramm 2026 wurde zur öffentlichen Konsultation freigegeben.
Schließlich plant die Europäische Kommission neue Regeln für den europäischen Postmarkt und hat zu diesem Zweck einen Call for Evidence zu einem neuen "EU Delivery Act" gestartet.
In der dritten BEREC-Plenarversammlung des Jahres wurden turnusgemäß der "Incoming Chair" (BEREC Chair 2027) sowie die Vice-Chairs für 2026 gewählt.
Zur BEREC Vorsitzenden 2027 wurde Alejandra de Iturriaga Gandini von der spanischen Regulierungsbehörde CNMC bestimmt.
Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR, wurde gemeinsam mit Giacomo Lasorella, Präsident der italienischen AGCOM, Michel Van Bellinghen von der belgischen Regulierungsbehörde BIPT, Sarah Jacquier Pélissier von der französischen ARCEP sowie Milan Radulović von der montenegrinischen EKIP in das Miniboard 2026 gewählt.
Wir gratulieren dem gesamten Miniboard herzlich zu dieser Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Die Europäische Kommission hat im Juni 2025 eine Call for Evidence zu ihrer geplanten Gesetzesinitiative, dem Digital Networks Act, veröffentlicht, deren Gesetzesvorschlag im vierten Quartal erwartet wird. In seinem Beitrag zur Call for Evidence gibt BEREC fachliche Einschätzungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation.
BEREC betont, dass die Ex-ante-Regulierung eine entscheidende Rolle bei der Öffnung vormals monopolistischer Märkte für neue Anbieter gespielt hat. Sie trägt bis heute dazu bei, dass Wettbewerb nachhaltig funktioniert und Investitionen effizient getätigt werden. Daher sollte sie auch im neuen Rechtsrahmen weiterhin sichergestellt und als wesentliches Instrument beibehalten werden.
Zugleich unterstützt BEREC das Ziel der Europäischen Kommission, den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation und digitale Netze zu vereinfachen. Es weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass „Vereinfachung“ nicht mit „Deregulierung“ gleichgesetzt werden darf.
Im Bereich des Frequenzmanagements vertritt BEREC die Auffassung, dass die Harmonisierung technischer Standards, von Geräten und der Frequenzverfügbarkeit eine zentrale Rolle für die Konnektivität und die Nutzung von Skaleneffekten spielt. Gleichzeitig erinnert BEREC daran, dass Funkfrequenzen ein wesentliches Instrument der Politik der Mitgliedstaaten bleiben und dass der Regulierungsrahmen für das Frequenzmanagement die nationalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigen muss.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Rechtsrahmens hebt BEREC hervor, dass zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer die zunehmende Virtualisierung von Netzen, die Zentralisierung von Netzmanagementfunktionen sowie die Entwicklung von Cloud-Lösungen berücksichtigt werden müssen. Daher erscheint es sinnvoll, die im EECC enthaltenen Dienst- und Netzdefinitionen sowie Taxonomien zu aktualisieren und zu ergänzen. Zudem sollte geprüft werden, ob den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden kann, auch in angrenzenden Märkten tätig zu werden – etwa dort, wo Betriebssysteme oder Gerätehersteller die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste behindern oder unangemessen beeinflussen.
Bezüglich der Abschaltung von Kupfernetzen unterstützt BEREC grundsätzlich die Einführung von Maßnahmen, die diesen Übergang auf EU-Ebene harmonisiert beschleunigen sollen. Gleichzeitig warnt BEREC davor, dass überambitionierte Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten letztlich negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Wohlergehen der Verbraucher:innen haben könnten.
Auf Grundlage der BEREC-Strategie, des Aktionsplans 2030 und des frühen Stakeholder-Inputs zu Beginn des Jahres hat BEREC nun einen Entwurf des Arbeitsprogramms für 2026 erstellt.
Ein erheblicher Teil der Projekte im Arbeitsprogramm besteht aus Tätigkeiten, die durch EU-Recht vorgeschrieben sind – teilweise wiederkehrende Aufgaben – oder aus Arbeiten, die noch aus dem laufenden Jahr abzuschließen sind. Ein wesentlicher Schwerpunkt der BEREC-Aktivitäten im Jahr 2026 wird voraussichtlich in der Unterstützung und Beratung der EU-Institutionen bei der Verabschiedung des Digital Networks Act liegen, der die Zukunft des Sektors maßgeblich prägen wird.
Der vorliegende Entwurf des Arbeitsprogramms 2026 wird nun bis zum 3. November öffentlich konsultiert.
Im Mai hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der bestehenden EU-Fusionsleitlinien eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die gleichzeitige Aktualisierung der Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse (ursprünglich 2004 veröffentlicht) sowie für nicht-horizontale Zusammenschlüsse (aus dem Jahr 2008).
Im September hat BEREC seinen Beitrag zu dieser Konsultation verabschiedet und veröffentlicht. Darin hebt BEREC hervor, dass die EU-Fusionsleitlinien ein zentrales Instrument für eine einheitliche und koordinierte Fusionskontrolle in Europa darstellen und den nationalen Behörden eine wichtige Orientierung bieten. BEREC bekräftigt seine Unterstützung für die wettbewerbsorientierten Ziele und die einzelfallbezogene Prüfung, lehnt jedoch pauschale Ansätze nach dem Prinzip "one size fits all" ab.
Zugleich weist BEREC auf die Notwendigkeit hin, eine Re-Monopolisierung des Telekommunikationssektors zu vermeiden. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, ihre Bewertungsmaßstäbe in der Fusionskontrolle nicht mit dem Ziel einer verstärkten Konsolidierung zu lockern – insbesondere da ein solcher Ansatz ohne überzeugende und belastbare Nachweise für positive Effekte als nachteilig für das gesamte Ökosystem bewertet würde.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 zur Ergänzung des Europäischen Kodexes für die elektronische Kommunikation (EECC) legt unionsweit einheitliche maximale Terminierungsentgelte für Mobilfunk- und Festnetzanrufe in öffentlichen Kommunikationsnetzen fest.
Der Kodex sieht vor, dass die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung alle fünf Jahre überprüft und dabei bewertet, ob die Festlegung unionsweiter Höchstentgelte weiterhin erforderlich ist. Die Stellungnahme von BEREC ist dabei zu berücksichtigen; sie wurde in der BEREC-Plenarversammlung Anfang Oktober verabschiedet.
BEREC stellt darin fest, dass die Einführung der sogenannten Eurorates insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Marktdynamik oder auf Vorleistungs- und Endkundenpreise hatte.
Bezüglich der Höhe der Eurorates hebt BEREC hervor, dass die den Kostenmodellen zugrunde liegenden Annahmen für alle Betreiber – auch für jene in kleineren Märkten – realistisch sein müssen. Auf Grundlage der Ergebnisse des aktualisierten Kostenmodells und da weder Belastungen für Betreiber noch überhöhte Endkundenpreise nachgewiesen wurden, hält BEREC es für gerechtfertigt, das derzeitige Niveau der Eurorates beizubehalten.
Darüber hinaus weist BEREC darauf hin, dass die Delegierte Verordnung keine nicht-preislichen Wettbewerbsprobleme abdeckt. Dadurch bleibt Raum für spezifische – wenn auch vereinzelte – wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die durch gezielte regulatorische Maßnahmen auf nationaler Ebene aufgegriffen werden sollten. BEREC erachtet es daher als sinnvoll, dass die nationalen Regulierungsbehörden mit den notwendigen Instrumenten und Befugnissen ausgestattet sind.
Artikel 64 des Europäischen Kodexes für die elektronische Kommunikation sieht vor, dass die Europäische Kommission eine Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstmärkten veröffentlicht und diese alle fünf Jahre überprüft – unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme von BEREC. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2020 statt.
In ihrer diesjährigen Stellungnahme hält BEREC fest, dass die Ex-ante-SMP-Regulierung weiterhin ein unverzichtbares Instrument in den Händen der nationalen Regulierungsbehörden darstellt. Die Empfehlung bleibt damit ein wesentliches Instrument der Ex-ante-Regulierung in vielen Mitgliedstaaten.
BEREC stellt fest, dass die Märkte 1 und 2 in der Empfehlung von 2020 in vielen Mitgliedstaaten weiterhin den Drei-Kriterien-Test erfüllen und spricht sich daher gegen eine Aufhebung der Empfehlung aus.
Sowohl die Ukraine als auch die Republik Moldau werden mit Wirkung zum 1. Jänner 2026 in den Geltungsbereich von "Roam Like at Home" aufgenommen.
Ab diesem Stichtag müssen daher alle Rechte und Pflichten, die für Roamingdienstanbieter und -betreiber innerhalb der Union gelten, auch auf Anbieter und Betreiber in der Ukraine sowie in der Republik Moldau ausgeweitet werden.
Endnutzer:innen in der Ukraine, in der Republik Moldau und in der Union können somit Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten nutzen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen (vorbehaltlich der Einhaltung der Regelungen zur angemessenen Nutzung – Fair Use Policy) – genauso wie in ihren Heimatländern.
Alle in Österreich tätigen Betreiber sind daher gefordert, sämtliche erforderlichen technischen und kommerziellen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.
Zur Überbrückung des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2025 wurde die freiwillige gemeinsame Erklärung (Joint Statement) zwischen ukrainischen und europäischen Betreibern verlängert. Darüber hinaus begrüßen die Kommission und die Mitgliedstaaten alle bisherigen und künftigen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass ukrainische Flüchtlinge weiterhin kostengünstig mit ihrer Heimat kommunizieren können.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 eine öffentliche Konsultation zur ersten Überprüfung des Digital Markets Act (DMA) gestartet. In seinem Input äußert BEREC seine Unterstützung für den DMA und die zugrunde liegenden Ziele, faire und wettbewerbsfähige digitale Märkte zum Vorteil der europäischen Bürger:innen und Unternehmen zu schaffen. Gleichzeitig vertritt BEREC die Ansicht, dass das Regelwerk gezielt weiterentwickelt und angepasst werden sollte, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden und sein volles Potenzial auszuschöpfen.
BEREC geht in seinem Input unter anderem auf nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (NI-ICS) ein. In diesem Zusammenhang weist BEREC auf bestehende Hürden für die Interoperabilität hin und schlägt vor, die Anwendung von Artikel 7 DMA, der derzeit nur Interoperabilität für Endnutzer:innen vorsieht, auf die Kommunikation zwischen allen Nutzer:innen auszudehnen. Darüber hinaus will BEREC die Europäische Kommission weiterhin bei der Prüfung der Referenzangebote der Gatekeeper unterstützen, um sicherzustellen, dass diese die Nutzungsrealität und die Marktentwicklung angemessen widerspiegeln.
Im Bereich Cloud-Computing betont BEREC die starke Marktkonzentration und potenziell unfaire Geschäftspraktiken durch wenige große Anbieter von Cloud-Diensten. BEREC spricht sich daher für die Benennung von Gatekeepern in diesem zentralen Plattformdienst aus, um Marktverzerrungen entgegenzuwirken und die Vorgaben des Data Act zu ergänzen. Dies würde auch positive Effekte für angrenzende Märkte wie künstliche Intelligenz entfalten.
Schließlich spricht sich BEREC für eine verstärkte Einbindung nationaler Behörden und europäischer Netzwerke bei der Umsetzung, Überwachung und Überprüfung des DMA aus, um eine wirksame und kohärente Regulierung sicherzustellen.
Im Rahmen der EU-Binnenmarktstrategie hat die Europäische Kommission einen neuen "EU Delivery Act" vorgeschlagen, der ab dem 4. Quartal 2026 die bisherige Postdienste-Richtlinie und die Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustellungen ersetzen soll.
Ziel der Reform ist es, Lieferungen als Dienstleistung neu zu gestalten:
Die Konsultationsphase läuft vom 6. Oktober bis 14. November 2025 (Mitternacht, Brüsseler Zeit). Beiträge zu dieser offenen Konsultation fließen in die weitere Ausarbeitung der Initiative ein und werden öffentlich zugänglich gemacht.
Mehr Informationen zum Call for Evidence und zur Beteiligung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.