Newsletter RTR.Telekom.Post

  • Newsletter
    01/2026
  • Datum
    10.04.2026

Editorial

Dr. Klaus M. Steinmaurer
© APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

"Der Staat ist für die Menschen da!"

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

In diesem Newsletter setzen wir uns mit einer unserer zentralen Aufgabe auseinander. Nämlich in bestimmten, gesetzlich genau definierten Bereichen Recht im Wege von sogenannten Durchführungsverordnungen zu setzen. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des TKG 2021 der RTR-GmbH im Fachbereich Telekom und Post eine ganze Reihe solcher Verordnungsermächtigungen übertragen. Mehr als 30 Stück. Manche davon können erlassen werden, manche müssen sogar erlassen werden. Und allen ist gemein, dass sie regelmäßig zu evaluieren sind. Das bedeutet, es ist zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind bzw. ob sie überhaupt noch notwendig sind.

In einer Zeit, in der oft über Überregulierung geklagt wird, ist diese Aufgabe, durch Verordnungen konkretes Recht zu schaffen, mit einer großen Verantwortung verbunden. Ein Beispiel dafür ist die Dienstequalitätsverordnung nach § 46 Abs. 4 TKG 2021, die einen verhältnismäßigen Ausgleich schaffen muss zwischen berechtigten Interessen an besserer Transparenz hinsichtlich der Dienstequalität ganz generell für alle Endnutzer:innen – und von Menschen mit Behinderung im Besonderen – sowie den von der Regulierung betroffenen Unternehmen. Mehr zu dieser Frage, so viel Regulierung wie notwendig und so wenig wie möglich in solchen Fällen vorzusehen, erfahren Sie im Beitrag von Secil Kilitci-Saylam aus unserem Team Netzneutralität und Kundenverträge.

Ein anderes Beispiel ist die aktuelle Novelle zur Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V 2009), in der wir uns mit dem Problem zu SMS-Spoofing im Zusammenhang mit alphanumerischen SMS befassen. Hatten wir zuletzt im Jahr 2024 dafür Sorge getragen, dass dem Spoofing von österreichischen Rufnummern ein Ende gesetzt wurde, war es nun an der Zeit, sich auch der alphanumerischen SMS anzunehmen. Klingt etwas sperrig, hat aber in der Praxis durchaus eine Bedeutung. Wer von uns bekommt nicht immer wieder eine SMS von seiner Bank, dem Finanzamt oder seinem Mobilfunkanbieter. Damit wir gleich wissen, wer uns da mit einer Information beglückt, steht dann auch anstatt der Nummer gleich z. B. das „Finanzamt“ als Absender im Text. Aber leider ist es nicht immer das Finanzamt oder die Bank, sondern jemand, der sich in böser Absicht dieser Bezeichnung bemächtigt hat. Meistens mit dem Ziel, an private Finanzdaten heranzukommen. Also gar nicht gut für Sie als betroffenen Kunden, der im Vertrauen auf eine solche Kennung etwas bekannt gegeben hat, aber auch nicht gut für die betroffene Institution, deren Marke hier missbräuchlich verwendet wurde. Kann man dem Absender nicht vertrauen, wird ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Anbieter und Kunden zerstört.

Eine Lösung dieses Problems ist nur in einer Kombination aus rechtlicher Verpflichtung und technischer Umsetzung möglich. Und bei einer solchen Umsetzung sind natürlich Themen wie Datenschutz, Kommunikationsgeheimnis und noch vieles mehr mitzubeachten. Auch hier geht es darum, berechtigte Interessen und technische Möglichkeiten mit Grundrechtsschutz in Einklang zu bringen.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist, in den Prozess alle Betroffenen möglichst breit einzubinden und damit einerseits Verständnis zu schaffen und andererseits treffsichere Lösungen mit verhältnismäßigen Eingriffen in einzelne Rechtspositionen zu schaffen. Wie rechtlich und technisch komplex das manchmal sein kann, erklärt Philipp Sandner in seinem Beitrag.

Neben diesen beiden eben erwähnten Verordnungen stehen heuer noch einige weitere auf dem Programm, wie beispielsweise Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung (WR-V) 2022, ZIS-V 2022, ZIB-V 2023, Telekomanzeigeverordnung (TKA-V), Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020). Dabei ist sich der Fachbereich Telekom und Post der RTR-GmbH seiner Verantwortung bewusst: nicht Recht um des Rechts willen zu schaffen, sondern Recht für die davon betroffenen Menschen und Unternehmen zu setzen, damit der Wettbewerb funktioniert und jeder und jede zu seinem/ihrem subjektiven Recht kommt. Auch die RTR, gleichsam als "verlängerter Arm" des Staates, "ist für die Menschen da"!

Neben diesem Schwerpunktthema gibt es wie jedes Jahr wieder einen Blick nach Barcelona, wo traditionell Anfang März der Mobile World Congress stattgefunden hat und wo Stefan Felder und ich auf Fact Finding Mission unterwegs waren oder besser den (AI) Agenten im Netz nachgejagt sind. Ich darf Sie einladen, uns auf unserem Streifzug durch die "Fira de Barcelona" 2026 zu begleiten. 

Und daneben finden Sie natürlich auch wieder Neues von der internationalen Front, wo sich gerade sehr viel im Bereich Digital Networks Act (DNA) tut, und was es sonst noch Berichtenswertes in den Bereichen Telekommunikation und Post gibt.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Dr. Klaus M. Steinmaurer

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