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    01/2026
  • Datum
    10.04.2026

Internationale Neuigkeiten

(Lorenzo Cozzani)

Am 30. März 2026 veröffentlichte BEREC ein erstes Early Assessment zu den wesentlichen Aspekten des vorgeschlagenen Digital Networks Act. Der Bericht bietet erste Einschätzungen zu den zentralen Punkten des Vorschlags. Eine detaillierte Analyse durch die europäische Regulierungsbehörde ist bereits in Arbeit und wird voraussichtlich im Juni veröffentlicht.

Im Rahmen der ersten BEREC-Plenarsitzung des Jahres, die am 12. und 13. März stattfand, wurden zudem weitere wichtige Dokumente verabschiedet. Dazu gehören unter anderem neue Roaming-Leitlinien, ein Fact-Finding-Bericht zur Konnektivität, zum Wettbewerb und zu regulatorischen Schwerpunkten in verschiedenen Jurisdiktionen sowie ein Report zu Virtual Worlds und Web 4.

Während der letzten Plenarsitzung wurde außerdem Dr. Paolo Castiglione (RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post) zum neuen Co-Vorsitzenden der BEREC-Arbeitsgruppe "Fixed Network Evolution" gewählt. Wir gratulieren ihm herzlich zu dieser Wahl und wünschen ihm viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe!

Zudem veröffentlichte BEREC im ersten Quartal eine externe Studie zu Rechenzentren.

BEREC verabschiedet erstes Early Assessment zum vorgeschlagenen Digital Networks Act

Der Vorschlag für den Digital Networks Act wurde am 21. Jänner von der Europäischen Kommission präsentiert. Die umfassende Gesetzesinitiative zielt darauf ab, mehrere bestehende Instrumente – darunter den EECC, die Open-Internet-Verordnung sowie die BEREC-Verordnung – in einem einheitlichen Rechtsakt zusammenzuführen, um den europäischen Telekommunikationsrechtsrahmen zukunftsfähig zu gestalten.

Zu den zentralen Zielsetzungen zählen der Abbau bürokratischer Hürden, die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Förderung von Resilienz und Nachhaltigkeit elektronischer Kommunikationsdienste und -netze.

BEREC begrüßt diese Ambitionen und steht bereit, seine Expertise im Interesse der Europäischen Kommission und der Mitgesetzgeber einzubringen, um den Entwurf weiter zu optimieren. Das Gremium der europäischen Regulierungsstellen hat bereits eine vertiefte Analyse des Vorschlags eingeleitet; deren Veröffentlichung ist für Juni 2026 vorgesehen.

Ende März hat das Board of Regulators zudem ein erstes Early Assessment verabschiedet, das die Positionen der europäischen Behörden zu den wesentlichen Themenbereichen zusammenfasst.

In Bezug auf die allgemeinen Ziele des Regelwerks begrüßt BEREC die Einführung neuer Zielsetzungen wie Resilienz und Nachhaltigkeit zusätzlich zu den bestehenden Zielen. BEREC unterstützt auch das Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Sektors der EU zu stärken, betont jedoch, dass dies nur durch einen wirksamen und robusten Wettbewerbsrahmen erreicht werden kann.

BEREC unterstützt zudem die Beibehaltung zentraler Säulen der Ex-ante-Regulierung, weist jedoch darauf hin, dass eine Erhöhung der Beweislast für nationale Regulierungsbehörden und das Vetorecht der Europäischen Kommission nicht zu einer Schwächung ihrer praktischen Umsetzung führen darf.

Im Bereich der Frequenzverwaltung sieht der Vorschlag wesentliche Änderungen vor, wie die Einführung unbefristeter Nutzungsrechte sowie automatischer Verlängerungen, die aus BEREC-Sicht die Bestreitbarkeit der Märkte erheblich beeinträchtigen können. Positiv hebt das Gremium hingegen die stärkere Rolle von Roadmaps sowie von Spectrum Sharing hervor. Zudem begrüßt BEREC die EU-Koordinierung für Satellitengenehmigungen, betont jedoch die Notwendigkeit einer Angleichung an die ITU-R-Vorschriften.

Hinsichtlich der Durchsetzung der Bedingungen der neuen Allgemeingenehmigung im Rahmen des vorgesehenen "Single Passport" äußert BEREC deutliche Bedenken. Dem Vorschlag zufolge soll die Sanktionsbefugnis grundsätzlich bei jener nationalen Regulierungsbehörde liegen, die die Anzeige erhalten hat. Dies könnte die Durchsetzung ineffizienter und langsamer machen, Anreize für Forum-Shopping schaffen und den regulatorischen Aufwand erheblich erhöhen, während die Effizienzgewinne für Unternehmen begrenzt bleiben würden.

BEREC begrüßt das anhaltende Bekenntnis zur Netzneutralität und zu Transparenzverpflichtungen. Im Bereich der Endnutzerrechte begrüßt BEREC die Beibehaltung sektorspezifischer Schutzbestimmungen. Gleichzeitig wird jedoch auf eine Tendenz zur Vollharmonisierung hingewiesen, die höhere nationale Schutzstandards erschweren oder verhindern könnte.

Zudem äußert BEREC Zweifel an den neuen Bestimmungen zu paneuropäischen Rufnummern. Angesichts fehlender Evidenz für eine entsprechende Marktnachfrage könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen erhebliche Umstellungskosten verursachen.

BEREC begrüßt die Einführung eines harmonisierten Mindestsatzes an Kompetenzen für nationale Regulierungsbehörden in Europa. Gleichzeitig unterstreicht BEREC die Bedeutung der Wahrung der Unabhängigkeit sowohl der nationalen Regulierungsbehörden als auch von BEREC selbst und betont, dass die vorgeschlagenen institutionellen Änderungen das bestehende technische Fachwissen und die Autonomie, die der derzeitigen zweistufigen Struktur zugrunde liegen, nicht verwässern dürfen. Kritisch beurteilt BEREC in diesem Zusammenhang auch die deutlich ausgeweiteten Vetorechte der Kommission bei nationalen Maßnahmen, etwa im Rahmen der Ex-ante-Regulierung oder der Frequenzverwaltung.

Externe Studie zu Rechenzentren

BEREC hat eine externe Studie zu Rechenzentren veröffentlicht; die Durchführung erfolgte durch PwC im entsprechenden Auftrag. Die Untersuchung bietet eine fundierte und evidenzbasierte Analyse zur aktuellen Nutzung und Verbreitung sowie zu den zukünftigen Entwicklungen von Rechenzentren in Europa. Ziel ist es, die regulatorischen Diskussionen zu unterstützen, indem die Ausgangslage erläutert, wesentliche Abhängigkeiten aufgezeigt und das Zusammenspiel technologischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Faktoren dargestellt wird. Die Studie basiert auf umfassender Desk-Research, einer breit angelegten Stakeholder-Befragung sowie vertiefenden Interviews mit Betreibern, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Forschung sowie Regulierungsbehörden.

Die Studie zeigt, dass Rechenzentren eine zentrale Rolle im digitalen Ökosystem Europas einnehmen, da sie Cloud-Dienste, KI-Anwendungen und zahlreiche digitale Services ermöglichen. Das geografische Angebot ist dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt: Während große Hubs wie Frankfurt, Amsterdam oder Dublin dominieren, verzeichnen Städte wie Madrid, Mailand, Warschau sowie Standorte in Nordeuropa ein starkes Wachstum. Diese Entwicklungen werden unter anderem durch Netzengpässe in etablierten Hubs, die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und förderliche regulatorische Rahmenbedingungen vorangetrieben. Die Entwicklung von Rechenzentren hängt zudem maßgeblich von Faktoren wie Stromverfügbarkeit, Netzkonnektivität, Kühltechnologien, Umweltauflagen sowie gut ausgestatteten Lieferketten und Fachkräften ab. Nachhaltigkeit gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt durch EU-Vorgaben wie die Energieeffizienzrichtlinie und nationale Regelungen.

Der Bericht weist auch darauf hin, dass der europäische Markt dynamisch wächst und neue Akteure, darunter Hyperscaler, verstärkt auftreten. Dies schafft Chancen für Innovation und Investitionen, wirft aber zugleich Fragen zur Wettbewerbsdynamik, zu möglichen Abhängigkeiten und zur digitalen Souveränität auf. Ein ausgewogenes regulatorisches Umfeld bleibt daher wichtig, um Innovation zu fördern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen, Nachhaltigkeit und die langfristige Resilienz der digitalen Infrastruktur sicherzustellen.

BEREC Report on Virtual Worlds and Web 4

Virtuelle Welten (Virtual Worlds – VW) werden als ein zentraler Bestandteil des Übergangs zu Web4 gesehen und haben das Potenzial, erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen zu entfalten. Durch immersive, synchrone und persistente Umgebungen verändern sie grundlegend die Art und Weise, wie Online-Inhalte und Anwendungen erlebt und genutzt werden. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte BEREC einen Berichtsentwurf, der den Wissensaustausch mit relevanten Stakeholdern und EU-Institutionen fördern und insbesondere die Auswirkungen auf den Sektor der elektronischen Kommunikation beleuchten soll. Der Bericht baut auf früheren Arbeiten von BEREC auf, darunter die High-Level-Position zu Künstlicher Intelligenz und Virtual Worlds, die 2024 als Beitrag zum Call for Inputs der Europäischen Kommission zu Wettbewerb in generativer KI und virtuellen Welten eingebracht wurde.

Der Bericht zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Virtual Worlds und immersive Technologien den Alltag sowie unterschiedliche Wirtschaftsbereiche verändern können. Dabei wird deutlich, dass leistungsfähige elektronische Kommunikationsnetze eine zentrale Voraussetzung für diese Anwendungen sind. Zugleich beschreibt der Bericht die hohen Anforderungen an Konnektivität, insbesondere im Hinblick auf Bandbreite und Latenz, und geht auf laufende sowie zukünftige Netzentwicklungen ein, die zur Unterstützung immersiver Anwendungen erforderlich sind, etwa neue WLAN-Standards, weiterentwickelte Festnetze und künftige Mobilfunkgenerationen.

Darüber hinaus beleuchtet der Bericht die mögliche Rolle der Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in den entstehenden VW/Web4-Ökosystemen. Er geht auf potenzielle Chancen, neue Geschäftsmodelle und Investitionsanreize ein, weist jedoch auch auf bestehende Unsicherheiten und die Komplexität der beteiligten Akteurslandschaft hin. Schließlich werden mögliche regulatorische Fragestellungen angesprochen. BEREC hebt hervor, dass regulatorische Vorhersehbarkeit, Offenheit und Interoperabilität wichtige Voraussetzungen sind, um Investitionen zu fördern, den Wettbewerb zu sichern und Endnutzer:innen wirksam zu schützen.

Der Berichtsentwurf wird bis zum 20. April öffentlich konsultiert.

BEREC Fact-Finding Report zu Konnektivität, Wettbewerb und regulatorischen Schwerpunkten in verschiedenen Jurisdiktionen

Der Berichtsentwurf liefert eine faktenbasierte Bestandsaufnahme zu Wettbewerbsindikatoren und regulatorischen Rahmenbedingungen im Telekommunikationssektor. Ziel ist es, die Position der EU in Bezug auf Konnektivität, Netzqualität und Marktleistung im internationalen Vergleich einzuordnen. Analysiert werden – soweit verfügbar – Daten für den Zeitraum 2019 – 2024 aus Quellen wie DESI, ITU, OECD, Ookla, nationalen Regulierungsbehörden und Rating-Agenturen. Der Vergleich umfasst u. a. die EU-27, die USA, Kanada, Australien, das Vereinigte Königreich sowie ausgewählte asiatische Länder (Japan, Südkorea, China).

Der Bericht zeigt, dass die EU bei 5G- und Glasfaserabdeckung in den letzten Jahren deutlich aufgeholt hat und heute in vielen Kennzahlen nahe an internationalen Vergleichsländern liegt. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere bei der Nutzung von FTTP-Anschlüssen. Bei Preisen und "Value for Money" schneidet die EU sehr gut ab: Feste und mobile Breitbandangebote sind im Durchschnitt günstiger als in den USA und Südkorea und in etwa mit Japan vergleichbar. Bei der Qualität zeigen sich gemischte Ergebnisse, mit teils geringeren durchschnittlichen Download-Geschwindigkeiten, aber guten Upload-Werten, niedriger Latenz und Weltklasse-Niveau in den leistungsstärksten EU-Ländern.

Der Bericht betrachtet auch Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Gebieten. Beim 5G-Ausbau hat die EU die digitale Kluft deutlich verringert und liegt im internationalen Vergleich gut. Bei der festen Breitbandversorgung im ländlichen Raum ist das Bild differenzierter: Die EU-27 liegt im Durchschnitt leicht unter dem OECD-Mittel und hinter den USA, während einzelne Mitgliedstaaten sehr hohe Abdeckungswerte erreichen und international zu den Spitzenreitern zählen.

Darüber hinaus vergleicht der Bericht Regulierungsmodelle und Konsolidierungstendenzen. Der EU-Ansatz der harmonisierten ex-ante SMP-Regulierung wird anderen, stärker ex-post- oder staatlich geprägten Modellen gegenübergestellt. BEREC warnt vor der Annahme, dass größere Unternehmen automatisch zu höheren Investitionen oder mehr Innovation führen, und verweist auf Evidenz zu steigenden Endkundenpreisen nach Zusammenschlüssen. Finanzielle Kennzahlen zeigen europäische Betreiber insgesamt in solider Verfassung, sodass BEREC keine Grundlage für eine generelle Lockerung der Telekomregulierung oder der Fusionskontrolle sieht.

Der Berichtsentwurf wird bis zum 8. Mai öffentlich konsultiert.

Entwürfe aktualisierter BEREC-Leitlinien zu Roaming (Wholesale und Retail)

BEREC hat Entwürfe für aktualisierte Roaming-Leitlinien vorgelegt – sowohl für den Wholesale - als auch für den Retail-Bereich. Hintergrund ist die Ausweitung der Binnenmarktbehandlung im Roaming auf die Ukraine und Moldau ab dem 1. Januar 2026, die mit spezifischen und teilweise abweichenden Regelungen verbunden ist.

Die Entwürfe berücksichtigen, dass die Europäische Union der Ukraine und Moldau im Bereich Roaming eine Binnenmarktbehandlung gewährt und diese beiden Länder der EU ihrerseits eine entsprechende Gleichbehandlung einräumen. Damit findet das "Roam-Like-at-Home"-Prinzip künftig auch im Verhältnis zwischen der EU sowie der Ukraine und Moldau Anwendung. Gleichzeitig stellen die Leitlinien klar, dass diese gegenseitige Binnenmarktbehandlung weder auf die Beziehungen zwischen der Ukraine und Moldau untereinander noch auf die Beziehungen zwischen diesen Ländern und den EWR-Staaten ausgedehnt wird.

Die Entwürfe (Wholesale und Retail) werden bis zum 17. April öffentlich konsultiert.


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