(Manuela Steiner-Pauls)
Am 10. und 11. Februar 2026 war die RTR Gastgeberin eines intensiven Arbeitstreffens der beiden ERGP‑Arbeitsgruppen "Regulatory Framework" sowie "Access & Operability". In Wien kamen über 30 Expert:innen aus 23 europäischen Regulierungsbehörden zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft des europäischen Postmarktes zu diskutieren.
Im Fokus der Diskussionen standen dabei zwei Themen: Zum einen der ERGP‑Input zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum EU Delivery Act sowie zum anderen der ERGP‑Bericht zum "Minimum Set on Universal Service Obligations". Beide Arbeiten beschäftigen sich mit einer zentralen Herausforderung: Wie lassen sich auch künftig leistbare und flächendeckende Postdienste für alle Bürger:innen sicherstellen – und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für verpflichtete Postdiensteanbieter schaffen? Angesichts eines sich stark wandelnden Marktumfelds ist ein moderner, ausgewogener und zukunftsorientierter Rechtsrahmen dabei von entscheidender Bedeutung.
Am 4. März 2026 übermittelte die RTR ihre Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur künftigen Gestaltung des Postmarktes (EU Delivery Act). Darin bekräftigte sie ihre langjährige Forderung nach einer Modernisierung der Universaldienstverpflichtungen, um dem technologischen Wandel und dem durch den E‑Commerce veränderten Nutzerverhalten Rechnung zu tragen.
Ein zentrales Anliegen der RTR bleibt die Sicherstellung einer Mindestversorgung mit Postdienstleistungen für alle Bürger:innen, insbesondere auch in ländlichen Regionen. Zudem spricht sich die RTR dafür aus, Definitionen von Postsendungen technologieneutral und unabhängig vom Sendungsinhalt zu gestalten. Wesentlich ist aus Sicht der RTR auch eine größere Flexibilität bei der nationalen Ausgestaltung des Universaldienstes, um sowohl die Bedürfnisse der Nutzer:innen als auch die Finanzierbarkeit unter den jeweiligen Marktbedingungen berücksichtigen zu können. Abschließend unterstreicht die RTR die Bedeutung einer EU‑weiten Stärkung der Nutzer:innenrechte, etwa durch harmonisierte Beschwerdeverfahren.
Seit 1. April 2026 ist der Geschäftsführer der RTR, Klaus M. Steinmaurer, als gewählter ERGP‑Chair für das Jahr 2028 nun auch formell Mitglied der ERGP‑Troika. Dieses Gremium unterstützt die amtierende Chairwoman 2026, Prof. Dr. Sandra Maximiano, und bereitet zentrale strategische Entscheidungen für das ERGP‑Plenum vor. Die Mitwirkung in der Troika unterstreicht die aktive Rolle der RTR bei der strategischen Weiterentwicklung der europäischen Postregulierung.