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    02/2026
  • Datum
    07.07.2026

Die Überprüfung der Versorgungsauflagen der 2. 5G Auktion 2020

(Fiona Schmid und Stefan Felder)

Einleitung

Mit dem Mobilfunkstandard der 5. Generation (5G) wurden neben technologischen Zielen auch ambitionierte politische Versorgungsziele festgelegt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang der 5G Action Plan der Europäischen Kommission, der etwa eine unterbrechungsfreie Versorgung von Stadtgebieten und Hauptverkehrswegen vorsieht, wie auch die nationale 5G-Strategie, die eine flächendeckende 5G-Versorgung zum Ziel hat. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat im Rahmen der zweiten 5G-Frequenzauktion im Jahr 2020 diese öffentlichen Versorgungsziele in den Mittelpunkt der Vergabe gerückt und ein neuartiges maßgeschneidertes Auktionsdesign entwickelt, das es erlaubt, die genannten Versorgungsziele mit den Interessen der Betreiber unter einen Hut zu bringen. Kernstück des Auktionsdesigns war die sogenannte "Bonus-Stufe", die den Betreibern die Möglichkeit einräumte, gegen einen Preisabschlag unterversorgte Katastralgemeinden "freiwillig" zu versorgen. Im Rahmen der Auktion haben sich die Betreiber verpflichtet, 1.702 der 2.100 unterversorgten Katastralgemeinden flächendeckend zu versorgen.

Damit die Betreiber ausreichend Zeit für den Ausbau haben, wurden die Stichtage für die Erfüllung einzelner Versorgungsauflagen zeitlich gestaffelt. Die ersten Katastralgemeinden waren ab Mitte 2022 zu versorgen. Die letzten Versorgungsauflagen werden 2028 bzw. 2030 schlagend. Weitreichende Versorgungsauflagen stellen die Betreiber vor Herausforderungen, etwa bei der Suche und Genehmigung von geeigneten Standorten. Damit die Betreiber flexibel auf Ausbauhürden reagieren können, hat die TKK Spielräume vorgesehen. So kann ein Betreiber bis zum Stichtag eine Katastralgemeinde gegen eine andere abtauschen. Dafür ist ein Topf von ca. 400 Katastralgemeinden reserviert. Flexibilität gibt es auch in Bezug auf die zeitliche Erfüllung. Für ca. 50 % der Katastralgemeinden kann der Stichtag innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens selbst bestimmt und damit an die Ausbaupläne angepasst werden.

Zusätzlich müssen die Betreiber weitere Auflagen betreffend die bundesweite Bevölkerung, Stadtgebiete und wichtige Verkehrswege (Bescheid der TKK vom 19.10.2020) erfüllen. Die Regulierungsbehörde hat in den letzten Jahren laufend Versorgungsauflagen überprüft. Im Mittelpunkt der ersten Überprüfungsphase standen dabei zwei Auflagen: die Versorgung von Stadtgebieten und von Katastralgemeinden mit Stichtagen in den Jahren 2022 bis 2024.

Überprüfung der Versorgungsauflagen

Die TKK hat im Frequenzzuteilungsbescheid neben dem Versorgungsgrad und der geforderten Datenrate auch die Messmethode unter Last normiert. Dabei werden die Versorgungsgebiete in kleine geografische Einheiten (Rasterzellen) zerlegt und für jede Einheit ermittelt, mit welcher Datenrate sie versorgt ist. Auf Basis der ermittelten Messergebnisse der Rasterzellen wird dann die Gesamtversorgung des Versorgungsgebiets ermittelt. Da es potenziell sehr viele Rasterzellen gibt, können die Messungen vor Ort sehr kostspielig sein. Um die Kosten der Überprüfung niedrig zu halten, setzt die Regulierungsbehörde einen Mix aus Optimierungsmethoden ein. Dazu zählen unter anderem vorab Versorgungssimulationen, Messungen an ausgewählten kritischen Messpunkten, eine effiziente Planung der Messfahrten, laufende dynamische Berechnungen zur Unterstützung von Vor-Ort-Entscheidungen sowie gegebenenfalls die Anwendung von Stichprobenverfahren.

Die erste Überprüfungsphase hat gezeigt, dass mit den Auflagen der 5G-Auktion bereits jetzt eine deutliche Verbesserung der Versorgung gegenüber dem Stand von 2019 erreicht werden konnte. Die Städte sind flächendeckend mit sehr hohen Datenraten versorgt. In der überwiegenden Zahl der unterversorgten Katastralgemeinden (KG) konnte ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Versorgung festgestellt werden. Allerdings musste die TKK in einigen zu versorgenden Katastralgemeinden auch eine unzureichende Versorgung durch die verpflichteten Betreiber feststellen. Im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses wurden konsequent nach den Vergabebestimmungen Pönalen in Rechnung gestellt und die betroffenen Auflagen ein Jahr später erneut überprüft. Bei diesen Wiederholungsmessungen wird überprüft, inwieweit Verstöße bereits behoben wurden. Die ersten Wiederholungsmessungen wurden bereits abgeschlossen und haben gezeigt, dass ein Teil der bemängelten Katastralgemeinde nach einem Jahr ausreichend versorgt wurde.

Versorgung von Stadtgebieten

Mit der Zuteilung von 700 MHz-Frequenzen wurden T-Mobile Austria GmbH und Hutchison Drei Austria GmbH verpflichtet, 90 % der Fläche der Stadtgebiete und 95 % der Bevölkerung in 74 Städten (bzw. sehr großen Gemeinden) mit einer Datenrate von 30 Mbit/s im Downlink und 3 Mbit/s im Uplink zu versorgen. A1 Telekom Austria AG wurde mit der Zuteilung von 2100 MHz-Frequenzen verpflichtet, 85 % der Fläche der Stadtgebiete und 90 % der Bevölkerung mit den genannten Datenraten zu versorgen. ¹ Mit dieser Auflage wird ein zentrales Konnektivitätsziel der Europäischen Kommission umgesetzt, wonach bis Ende 2025 alle städtischen Gebiete mit 5G versorgt werden sollen (5G Aktionsplan der Europäischen Kommission).

Die Regulierungsbehörde hat in einem ersten Schritt auf Basis von Simulationen der Netzabdeckung einzelne Städte ausgewählt. Die betroffenen Städte zeichnen sich dadurch aus, dass die Netzabdeckung geringer war als in den übrigen Städten. Für diese Städte wurde eine für die Beurteilung der Versorgung erforderliche Anzahl von Messungen, zum Teil basierend auf statistischen Stichprobenverfahren, durchgeführt. Sie haben die erwartete hohe Versorgungsqualität bestätigt.

In folgenden Städten wurden Messungen für die Bevölkerungsauflage (Pop) und/oder Flächenauflage (Siedlungsraum SR) durchgeführt:

  • A1: Bischofshofen (SR), Braunau am Inn (Pop/SR), Feldkirch (Pop), Gmunden (Pop), Hohenems (Pop/SR), Imst (SR), Spittal an der Drau (Pop/SR)
  • Hutchison: Enns (Pop), Bischofshofen (SR), Imst (Pop), Mödling (Pop), Spittal an der Drau (Pop/SR), Waidhofen an der Ybbs (Pop), Wolfsberg (Pop)
  • T-Mobile: Ternitz (Pop/SR), Bischofshofen (Pop/SR), Braunau am Inn (Pop/SR), Imst (Pop/SR), Hohenems (Pop/SR)

Die Versorgungsgrade in sämtlichen gemessenen Städten erwiesen sich als sehr gut. In der nachstehenden Tabelle ist der Mittelwert derjenigen Versorgungsgrade, die genau bestimmt werden konnten, dargestellt (Vollmessung oder Stichprobe). Ein Teil der Messungen wurde aus Kostengründen vorzeitig beendet, weil der Versorgungsgrad bereits erreicht war. In diesem Fall lässt sich der Versorgungsgrad nicht exakt bestimmen. 

Tabelle 1: Mittelwert der Versorgungsgrade

Auflage Mittelwert Versorgungsgrad
Bevölkerung 99,8 %
Siedlungsraum 96,7 %

In der folgenden Tabelle ist der Mittelwert der gemessenen Datenraten (teilweise als Schätzung mit Stichproben) je Betreiber dargestellt.

Tabelle 2: Mittelwert der gemessenen Datenraten

Betreiber DL UL
Betreiber 1 424 < DL < 832 Mbit/s 49 < UL < 86 Mbit/s
Betreiber 2 302 < DL < 425 Mbit/s 23 < UL < 36 Mbit/s
Betreiber 3 192 < DL < 616 Mbit/s 53 < UL < 90 Mbit/s

Es zeigt sich, dass alle drei Betreiber in den Städten, die gemessen wurden, ihren Kunden eine (annähernd) flächendeckende Versorgung mit sehr hohen Datenraten sowohl im DL als auch im UL zur Verfügung stellen. Insgesamt zeigt das Überprüfungsverfahren, dass von einem sehr hohen Versorgungsniveau aller österreichischen Stadtgebiete auszugehen ist. Österreich ist damit auf einem guten Weg bei der Erreichung der 5G-Versorgungsziele der Europäischen Union.

Unterversorgte Katastralgemeinden

Mit der Zuteilung von 700 MHz-Frequenzen hat Hutchison die Verpflichtung zur Versorgung von 300 Katastralgemeinden (95 % Bevölkerungsversorgung und 90 % Flächenversorgung des Siedlungsraums) mit einer Datenrate von 30 Mbit/s im Downlink und 3 Mbit/s im Uplink übernommen. Zusätzlich hat sich Hutchison in der Bonusstufe der Auktion gegen einen Preisabschlag zur Versorgung von weiteren 438 Katastralgemeinden verpflichtet. T-Mobile hat sich mit der Zuteilung von 700 MHz-Frequenzen verpflichtet, 600 Katastralgemeinden zu versorgen. Hinzu kommen 15 Katastralgemeinden, die T-Mobile in der Bonusstufe zugewiesen wurden. A1 Telekom hat in der Bonusstufe 349 Katastralgemeinden gegen einen Preisabschlag zugewiesen bekommen. Zusätzlich zur Versorgung der Bevölkerung und des Siedlungsraums gibt es auch eine Auflage zur Versorgung des Dauersiedlungsraums, allerdings mit deutlich niedrigerem Versorgungsgrad und Datenrate. Die Versorgungsauflage zu den unterversorgten Katastralgemeinden wird einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Konnektivitätsziele der Digitalen Dekade 2030 der Europäischen Union leisten. Demnach sind bis 2030 alle bewohnten Gebiete mit 5G zu versorgen.

Im Zeitraum von Juli 2022 bis November 2025 waren 730 der genannten Katastralgemeinden zu versorgen. Davon fielen auf A1 Telekom 208 Katastralgemeinden, auf Hutchison 222 Katastralgemeinden und auf T-Mobile 300.

Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Versorgungssituation in vielen Katastralgemeinden gegenüber dem Niveau von 2019 zum Teil deutlich verbessert hat. Es gibt hinreichende Evidenz, dass für die überwiegende Mehrzahl der Katastralgemeinden die Versorgungsauflagen erfüllt werden (84 %). In einigen dieser Katastralgemeinden wird die Auflage knapp erfüllt. Bei 117 Katastralgemeinden wurde bei der erstmaligen Überprüfung eine Verletzung der Versorgungspflicht festgestellt (16 %).

Tabelle 3: KG mit einer erstmaligen Verletzung der Versorgungspflicht

  KG mit Stichtag im Zeitraum Juli 2022 bis November 2025 KG, für die bei der Erstüberprüfung eine Pönale verhängt wurde Nichterfüllungs­quote
Gesamt 730 117 16 %

Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Betreibern in Bezug auf die Nichterfüllungsquote bei der erstmaligen Überprüfung. Während zwei Mobilfunkbetreiber einen relativ geringen Anteil der zu versorgenden Katastralgemeinden zum Stichtag nicht versorgt haben (0,3 % und 3 %), liegt die Nichterfüllungquote beim dritten Betreiber bei rund 52 %. Die Asymmetrie deutet allerdings auch klar darauf hin, dass die Auflagen sowohl angemessen als auch objektiv erfüllbar sind. 

Der Zuteilungsbescheid sieht im Falle einer Verletzung der Versorgungsauflage ein Pönale von 40.000 Euro pro nicht bzw. unzureichend versorgter Katastralgemeinde vor. Dieses Pönale ist jährlich zu zahlen, bis der Versorgungsgrad erreicht ist. Im Zuge der bisherigen Wiederholungsmessungen wurde bereits eine größere Zahl der erneut gemessenen Katastralgemeinden positiv verifiziert (ca. 67 %). Damit sinkt die Nichterfüllungsquote Stand Juni von 16 % auf 12 %.

Es zeigt sich, dass die TKK bei der rechtlichen Durchsetzung der Versorgungsauflagen sehr effektiv vorgeht. Die TKK nimmt die Durchsetzung der Versorgungsauflagen nicht zuletzt wegen des Preisabschlags sehr ernst und unternimmt im Interesse des Steuerzahlers alle erforderlichen Schritte, damit die Versorgungszusagen eingehalten werden. Dazu zählt auch die konsequente jährliche Überprüfung pönalisierter Katastralgemeinden, bis der Mangel nachweislich behoben wurde.

Ausblick

Ende 2025 wurde eine Vielzahl weiterer Stichtage relevant. Dazu zählen Auflagen die Bundes- und Landesstraßen betreffend, eine bundesweite Bevölkerungsauflage und die Versorgung von weiteren 831 unterversorgten Katastralgemeinden. Diese Auflagen werden in der zweiten Phase, beginnend mit Anfang 2026, überprüft. Teil dieser Phase sind auch Wiederholungsmessungen von Katastralgemeinden, für welche die TKK Pönalezahlungen wegen Nichterfüllung der Auflagen vorgeschrieben hat.

Längerfristig sind noch zwei weitere Stichtage relevant: Ab Ende 2027 sind von A1 Telekom weitere 141 Katastralgemeinden zu versorgen. Ende 2027 ist auch der Stichtag für eine allfällige Rückzahlung des genannten Preisabschlags an die Republik. Ende 2028 wird die finale Stufe betreffend die durchgängige Versorgung von Bundes- und Landesstraßen schlagend. Zusätzlich kann die Regulierungsbehörde bis Ende der Lizenzlaufzeit insbesondere Katastralgemeinden überprüfen, für die Grund zur Annahme besteht, dass die Auflage nicht (mehr) erfüllt sein könnte. Das gilt insbesondere für Katastralgemeinden, die bei den Überprüfungen sehr knapp über dem vorgeschriebenen Versorgungsniveau gelegen sind.

Conclusio

Im Mittelpunkt der zweiten 5G-Auktion in Österreich stand das Ziel, die Versorgung mit Mobilfunkbreitbanddiensten in Österreich deutlich zu verbessern. Bei der Ausgestaltung der Auflage spielten wichtige nationale und europäische Konnektivitätsziele, wie die Versorgung der Stadtgebiete und Verkehrswege 2025 (5G Action Plan der Europäischen Kommission) eine Rolle. Den Auflagen im Zusammenhang mit den Katastralgemeinden kommt wiederum eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Ziele der Digitalen Dekade 2030 sowie bei der Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung (BBA 2030) zu. Mit der Bonusstufe und dem damit verbundenen Abschlag auf die Frequenzgebühren von 88 Mio. € ist es möglich, Versorgung in rurale, für die Betreiber unprofitable Gebiete zu bringen.

In der nunmehr beendeten ersten Phase der Versorgungsüberprüfung hat sich gezeigt, dass die Stadtgebiete (annähernd) flächendeckend mit sehr hohen Datenraten versorgt sind. Die Überprüfung der ersten 730 der 1.702 zu versorgenden Katastralgemeinden hat Evidenz geliefert, dass große Verbesserungen gegenüber der Versorgung 2019 erreicht wurden. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass bei 16 % der Katastralgemeinden die Versorgungsauflagen bei den Erstmessungen nicht erfüllt wurden. Hier kommt der rechtlichen Durchsetzung, d. h. einer rechtssicheren empirischen Überprüfung und den geeigneten Instrumenten zur Durchsetzung (Pönalen), eine entscheidende Rolle zu. Die bisherigen Wiederholungsmessungen zeigen, dass die Durchsetzung sehr gut funktioniert. Bei den erneut gemessenen KG wurde bereits ein erheblicher Teil der Mängel behoben. Voraussetzung für die Durchsetzung sind klare Regeln zum Zeitpunkt der Vergabe und Bedingungen, die die Unternehmen entsprechend einpreisen können. Auktionen sind hier aufgrund ihrer marktgerechten, transparenten und fairen Preisfindung gegenüber anderen Mechanismen im Vorteil.

Ausführliche Informationen zum Thema Frequenzen sind auf der Website der RTR unter folgenden Links veröffentlicht:
https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/Frequenzen.de.html
https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/
https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/Multibandauktion_700-15Neuer Verweis00-2100MHz_2020/FRQ5G_2020_coverage.de.html

¹  Siehe Anlage zum Bescheid F 1/16-394 der Telekom-Control-Kommission vom 19.10.2020 (Kapitel 4.2).  https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/Multibandauktion_700-1500-2100MHz_2020/F_1_16_Anlage_zum_Bescheid.pdf 


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