(Lorenzo Cozzani)
Die dritte und vorletzte BEREC-Plenarversammlung des Jahres fand am 1. und 2. Oktober in Dubrovnik statt und wurde von der kroatischen Regulierungsbehörde HAKOM ausgerichtet.
Im Rahmen des Treffens wurde Michel Van Bellinghen von der belgischen Regulierungsbehörde BIPT zum BEREC-Vorsitzenden für das Jahr 2028 gewählt. Zudem wurden zwei stellvertretende Vorsitzende für 2027 bestimmt: RTR.Telekom.Post-Geschäftsführer Dr. Klaus M. Steinmaurer sowie Karol Krzywicki von der polnischen Regulierungsbehörde UKE. Wir gratulieren unserem Geschäftsführer herzlich zu dieser Wahl und freuen uns, dass er damit auch im kommenden Jahr eine führende Rolle innerhalb von BEREC übernehmen wird!
Im Mittelpunkt der Plenarversammlung standen darüber hinaus mehrere Berichte, die nach Abschluss der öffentlichen Konsultationen final verabschiedet wurden. Dazu gehört der "BEREC Fact-Finding Report on Connectivity, Competition and Regulatory Highlights in Different Jurisdictions". Er ordnet ein, wie die EU bei Konnektivität, Netzqualität, Leistungsfähigkeit und Preisen im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen dasteht, und liefert damit einen breiten Überblick über zentrale Wettbewerbsbedingungen im europäischen Telekommunikationssektor. Gleichzeitig hat BEREC mehrere neue Berichtsentwürfe zur öffentlichen Konsultation gestellt. Dazu zählen der "BEREC Report on Access Conditions to State-Aid Funded Networks" sowie der "Draft BEREC Report on the Impact of Generative AI on Internet Openness". Auch der Entwurf des BEREC-Arbeitsprogramms 2027 wurde zur Konsultation freigegeben.
Auch der Postsektor stand im September im Fokus: Beim 7. ERGP Stakeholders Forum in Brüssel diskutierten Vertreter:innen aus Regulierung, Politik und Wirtschaft über den geplanten EU Delivery Act, die Resilienz von Postnetzen und die zukünftige Ausrichtung der europäischen Postregulierung.
BEREC hat einen Berichtsentwurf zu den Zugangsbedingungen bei staatlich geförderten FTTB-/FTTH-Netzen vorgelegt. Grundlage ist eine Erhebung unter den nationalen Regulierungsbehörden, die einen Überblick darüber gibt, wie Vorleistungszugang, Preisgestaltung und Monitoring bei öffentlich geförderten Netzen in den einzelnen Ländern ausgestaltet sind. Ziel ist es, unterschiedliche nationale Ansätze sichtbar zu machen und Erfahrungen für künftige regulatorische Maßnahmen zusammenzuführen.
Der Bericht zeigt, dass sich die praktische Umsetzung teils deutlich unterscheidet. Zwar sehen die meisten Behörden sowohl passive als auch aktive Vorleistungsprodukte vor, Umfang und konkrete Ausgestaltung variieren jedoch. Häufig angeboten werden insbesondere der Zugang zu Leerrohren und Bitstream sowie Dark Fibre und VULA. Unterschiede bestehen auch bei der Preisfestsetzung. Zum Einsatz kommen unter anderem regulierte Preise aus SMP-Märkten, Benchmarks aus vergleichbaren wettbewerbsintensiveren Gebieten sowie kostenorientierte Methoden.
Auch der österreichische Ansatz ist in der Erhebung erfasst und in den breiteren europäischen Vergleich der Fördermodelle und Zugangsbedingungen eingeordnet.
Ein differenziertes Bild zeigt sich auch bei der tatsächlichen Nutzung der angebotenen Vorleistungsprodukte. Soweit entsprechende Daten vorliegen, werden aktive Zugangsprodukte tendenziell stärker nachgefragt, während passive Angebote wie der Zugang zu Leerrohren oder Masten in vielen Ländern nur begrenzt genutzt werden. BEREC weist daher darauf hin, dass für die Wirksamkeit der Zugangsverpflichtungen nicht nur das formale Angebot entscheidend ist. Auch Netzarchitektur, Preise, technische Ausgestaltung und die Bedürfnisse potenzieller Nachfrager spielen eine wesentliche Rolle.
Der Berichtsentwurf wird bis zum 13. November öffentlich konsultiert.
Mit einem neuen Berichtsentwurf untersucht BEREC, wie generative und agentische KI den Zugang zu Informationen und Online-Diensten verändert. Im Fokus stehen die Wahlmöglichkeiten der Nutzer:innen, die Rolle neuer Vermittler im Internet sowie die Auswirkungen auf Anbieter von Inhalten und digitalen Diensten.
BEREC beschreibt generative KI als eine zusätzliche Vermittlungsebene zwischen Nutzer:innen und Online-Inhalten. Während klassische Suchmaschinen vor allem Links zu verschiedenen Quellen anzeigen, liefern KI-Dienste zunehmend direkt formulierte Antworten, Zusammenfassungen und Empfehlungen. KI-Agenten können darüber hinaus selbst Handlungen im Auftrag der Nutzer:innen durchführen. Das kann die Nutzung von Online-Diensten vereinfachen, verlagert aber zugleich mehr Einfluss auf jene Anbieter, die diese Schnittstellen kontrollieren.
Eine wichtige Rolle spielen dabei technische Protokolle wie das Model Context Protocol (MCP) und WebMCP, die die Verbindung zwischen KI-Anwendungen, digitalen Werkzeugen und Online-Diensten erleichtern sollen. Sie können Interoperabilität und Wechselmöglichkeiten fördern, zugleich aber auch neue Abhängigkeiten schaffen. Der Bericht befasst sich außerdem mit dem robots.txt-Protokoll. In diesem Zusammenhang greift er eine Analyse der bei der RTR eingerichteten KI-Servicestelle auf, die die Entwicklung der über robots.txt ausgedrückten Zugriffspräferenzen österreichischer Websites zwischen 2018 und 2025 untersucht hat.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen auf Inhalteanbieter. KI-generierte Antworten können dazu führen, dass Nutzer:innen seltener die ursprünglichen Websites aufrufen. Damit können Reichweite, Werbeeinnahmen und Abonnements zurückgehen, obwohl KI-Systeme weiterhin auf hochwertige Inhalte für Training und aktuelle Antworten angewiesen sind. BEREC sieht darin ein Spannungsverhältnis zwischen der Weiterentwicklung generativer KI und den Anreizen zur Produktion und Verbreitung hochwertiger Inhalte.
Der Bericht zeigt zugleich, dass bereits mehrere europäische Regelwerke Ansatzpunkte für diese Entwicklungen bieten – insbesondere der Digital Markets Act, der Digital Services Act, der AI Act und der Data Act. Für den Umgang mit den identifizierten Herausforderungen wird es wesentlich auf deren wirksame und kohärente Anwendung in der Praxis ankommen. Eine gut abgestimmte Aufsicht, ausreichende Transparenz sowie ein stärkeres Bewusstsein und entsprechende Kompetenzen der Nutzer:innen können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Das Dokument wird bis zum 11. November öffentlich konsultiert.
BEREC hat den Entwurf seines Arbeitsprogramms für 2027 vorgelegt. Grundlage sind die fünf strategischen Prioritäten der BEREC-Strategie 2026–2030. Ein wesentlicher Schwerpunkt wird erneut auf der Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens liegen. Insbesondere will BEREC die EU-Institutionen im Gesetzgebungsverfahren zum Digital Networks Act unterstützen und – sofern das Verfahren ausreichend fortgeschritten ist – bereits erste Vorbereitungen für dessen Umsetzung aufnehmen.
Daneben sieht das Arbeitsprogramm zahlreiche Arbeiten zu Wettbewerb, Konnektivität und digitalen Märkten vor. Geplant sind unter anderem Beiträge zur Überprüfung der Roaming- und Intra-EU-Kommunikationsregeln sowie der Empfehlung zu relevanten Märkten. BEREC will außerdem die wirtschaftlichen und regulatorischen Voraussetzungen eines Telekom-Binnenmarkts näher untersuchen und sich weiterhin mit der Umsetzung des Data Acts und des Digital Markets Acts befassen. Fortgeführt beziehungsweise abgeschlossen werden auch bereits 2026 begonnene Arbeiten, darunter die oben erwähnten Berichte zu den Zugangsbedingungen bei staatlich geförderten Netzen sowie zu den Auswirkungen generativer KI auf den Zugang zu Online-Inhalten und -Diensten.
Auch Themen betreffend Endnutzer:innen und Sicherheitsthemen bilden einen wichtigen Schwerpunkt. Vorgesehen sind unter anderem die jährliche Arbeit zur Umsetzung der Open-Internet-Verordnung, ein Bericht zu Barrierefreiheit und gleichwertigem Zugang, eine neue BEREC-Stellungnahme zu Rechten von Endnutzer:innen sowie weitere Arbeiten zum 2G-/3G-Phase-out. Im Bereich Sicherheit und Resilienz soll unter anderem ein Bericht zu Best Practices bei der Betrugsbekämpfung erarbeitet werden. Hinzu kommen Arbeiten zu Direct-to-Device-Satellitenkommunikation, IPv6, hybriden Netzen sowie zur Resilienz elektronischer Kommunikationsnetze.
Im Nachhaltigkeitsbereich will BEREC die Arbeiten zu Umweltindikatoren und zur Datenerhebung für Telekommunikationsnetze fortsetzen. Zusätzlich soll ein Bericht zu den Umweltauswirkungen von KI im Telekommunikations- und ICT-Sektor fertiggestellt werden. Vorgesehen ist außerdem ein neuer "Connectivity and Competition Monitor", der einen vergleichenden Überblick über die Markt- und Wettbewerbssituation in den einzelnen Ländern geben soll.
Der Entwurf wurde bis zum 31. Oktober öffentlich konsultiert. Die Verabschiedung und Veröffentlichung des finalen Arbeitsprogramms ist für Dezember 2026 vorgesehen.
Ein Jahr nach Beginn der Anwendung des European Accessibility Acts (EAA) hat BEREC im Juni einen Workshop zur Barrierefreiheit elektronischer Kommunikationsdienste und digitaler Angebote veranstaltet. Vertreter von Endnutzer:innenn, Regulierungsbehörden, Marktteilnehmern und Wissenschaft diskutierten erste Erfahrungen mit der Umsetzung sowie weiterhin bestehende Herausforderungen.
Deutlich wurde, dass der Zugang zu Kommunikationsdiensten für Menschen mit Behinderungen in Europa weiterhin unterschiedlich ausgestaltet ist. Video- und Text-Relay-Dienste sind nicht flächendeckend verfügbar, häufig nicht rund um die Uhr nutzbar und grenzüberschreitend kaum interoperabel. Auch beim barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten sowie bei Real-Time Text und Total Conversation bestehen noch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.
Die nationalen Aufsichtsansätze befinden sich vielerorts noch im Aufbau. Gleichzeitig erschweren noch nicht vollständig verfügbare harmonisierte Standards und unterschiedliche Zuständigkeiten die Umsetzung. Marktteilnehmer verwiesen auf Fortschritte bei RTT, barrierefreien Kundeninformationen und zugänglichen Endgeräten, betonten aber auch den notwendigen Austausch zwischen Netzbetreibern, Geräteherstellern und Notrufstellen.
Diskutiert wurde zudem das Potenzial KI-basierter Hilfsmittel, etwa für Transkriptionen, Bildbeschreibungen und Übersetzungen. Neben den Chancen wurden auch Risiken wie Ungenauigkeiten, mögliche Verzerrungen und Datenschutzfragen angesprochen. Insgesamt unterstrich der Workshop die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Behörden, Marktteilnehmern und Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
BEREC hat seinen jährlichen Bericht zur Umsetzung der Open-Internet-Verordnung veröffentlicht. Er deckt den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 ab und basiert auf Angaben von 28 nationalen Regulierungsbehörden. Damit blickt der Bericht zugleich auf zehn Jahre Anwendung der europäischen Open-Internet-Regeln zurück.
Nach Einschätzung von BEREC haben die laufenden Monitoring- und Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Behörden in diesem Zeitraum zu einer weitgehend konsistenten und harmonisierten Anwendung der Verordnung beigetragen. Bei der Überwachung der Rechte der Endnutzer setzen die Behörden weiterhin vor allem auf Auskunftsersuchen an Internetzugangsanbieter, die Auswertung von Beschwerden sowie Marktbeobachtungen. Auch Traffic-Management-Praktiken werden von nahezu allen Behörden überwacht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Transparenz- und Vertragsvorgaben. Die meisten Regulierungsbehörden kombinieren hierfür mehrere Instrumente, etwa Informationsabfragen bei Anbietern, Marktanalysen und die Auswertung von Beschwerden. 15 Behörden überprüften im Berichtszeitraum Verträge für Festnetzangebote, 16 für Mobilfunkangebote. Zudem überwacht die große Mehrheit Beschwerden zur Leistungsqualität von Internetzugangsdiensten; 20 von 28 Behörden stellen Endnutzern eigene Instrumente zur Qualitätsmessung zur Verfügung.
Auch die Verfügbarkeit leistungsfähiger Internetzugänge bleibt Gegenstand der Aufsicht. 22 von 28 Behörden beobachten entsprechende Entwicklungen, insbesondere anhand von Beschwerden, Anbieterdaten und technischem Netzmonitoring. Der Bericht enthält darüber hinaus einen Überblick über nationale Vorschriften, Qualitätsmessinstrumente und einschlägige Gerichtsverfahren.
Wie entwickelt sich der Postsektor in einer Zeit tiefgreifender wirtschaftlicher, technologischer und geopolitischer Veränderungen? Welche Rolle spielen Postdienste für Gesellschaft und Wirtschaft? Und wie können sie auch unter Krisenbedingungen zuverlässig funktionieren?
Diesen Fragen widmete sich das 7. ERGP Stakeholders Forum 2026, das am 29. September in Brüssel stattfand. Vertreter:innen der Europäischen Kommission, der nationalen Regulierungsbehörden, der Post- und Logistikbranche sowie weiterer Interessengruppen diskutierten über die Zukunft des europäischen Postsektors und die laufenden Reformüberlegungen auf EU-Ebene, insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten EU Delivery Act.
Im Mittelpunkt des Forums standen die sich wandelnde Postlandschaft und veränderte Nutzer:innenbedürfnisse, die gesellschaftliche Bedeutung von Postdiensten, Fragen der Resilienz in einem herausfordernden geopolitischen Umfeld sowie internationale Perspektiven auf die Weiterentwicklung der Postregulierung. Darüber hinaus wurde das derzeit zur öffentlichen Konsultation stehende ERGP-Arbeitsprogramm 2027 vorgestellt.
Ein besonderer Schwerpunkt aus Sicht der RTR war das von Klaus M. Steinmaurer moderierte Panel „Delivering through disruption – Postal resilience in a difficult geopolitical landscape“. Die Diskussion machte deutlich, dass Post- und Logistiknetze heute weit mehr sind als reine Zustellstrukturen: Sie zählen zunehmend zu den kritischen Infrastrukturen Europas und sind essenziell für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft.
Besonders eindrucksvoll waren dabei die Erfahrungen der ukrainischen Regulierungsbehörde, die über den Betrieb mobiler Postämter, redundanter Logistikstrukturen und Priorisierungsmechanismen unter den Bedingungen aktiver militärischer Angriffe berichtete.
Das Stakeholder Forum 2026 zeigte insgesamt, dass die Zukunft des Postsektors nicht nur von Markt- und Technologieentwicklungen geprägt wird, sondern zunehmend auch von Fragen der Krisenvorsorge und der Versorgungssicherheit. Fazit: Ein widerstandsfähiger europäischer Postsektor ist eine wesentliche Voraussetzung für ein resilientes Europa. Regulierung, Sicherheit und operative Praxis müssen dabei Hand in Hand gehen, um die flächendeckende Versorgung auch in außergewöhnlichen Situationen zu gewährleisten.