Senkung der Breitbandkosten, OTTs und digitale Gatekeeper: Das sind nur drei der Themen des ersten BEREC Public Debriefings in diesem Jahr. Außerdem stellte die Kommission eine WIK-Studie zu den Nutzerbedürfnissen im Postsektor vor.
Im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Fahrplan zur Überarbeitung der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten (BCRD). Die Überarbeitung ist Teil der Maßnahmen, die in der Mitteilung der Europäischen Kommission im Februar 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas angekündigt wurden. Allein für digitale Infrastrukturen und Netze weist die EU eine Investitionslücke von 65 Milliarden Euro pro Jahr auf. Trotz der mobilisierten nationalen und EU-Finanzierungsressourcen ist es entscheidend, die Kosten für den Netzausbau weiter zu senken; einschließlich Glasfaser- und 5G-Netze.
Im Rahmen dieser Überarbeitung fragte die Europäische Kommission BEREC nach einer Opinion. Ganz allgemein hält BEREC den Zugang zu vorhandener physischer Infrastruktur und die Koordinierung von Bauarbeiten für wichtig, um die Kosten für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu senken. Ein wesentliches Problem ist, dass die Netzbetreiber von der physischen Infrastruktur anderer Betreiber abhängig sind und die anderen Betreiber häufig kein Interesse haben sie zur Verfügung zu stellen.
Diesem Umstand folgend erachtet BEREC das Prinzip des Streitbeilegungsprozesses als sehr positiv. Es sind Maßnahmen wichtig, die das Ergebnis von Streitbeilegungsverfahren für Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen vorhersehbarer machen. BERECs Gesamtbewertung der Funktionsweise der zentralen Informationsstelle ist positiv. Es wird als zweckmäßig erachtet, dass öffentliche Stellen und auch andere Organisationen (z.B. Netzbetreiber) Informationen über bestehende physische Infrastrukturen über die zentrale Informationsstelle zugänglich machen.
Veröffentlicht wurden auch die ergänzenden Leitlinien zu den EECC-Leitlinien zu geografischen Erhebungen von Netzwerkbereitstellungen. Die vorliegenden Leitlinien befassen sich mit der konsequenten Umsetzung von EECC-Artikel 22 Absätze 2, 3 und 4. Diese Teile beschreiben optionale Richtlinien, die die zuständigen Behörden ergreifen können. Nämlich um private und öffentliche Stellen über die Nichtverfügbarkeit von Netzwerken mit sehr großer Kapazität in ausgewiesenen Gebieten zu informieren. Gleichzeitig sollen die Behörden die Stellen einladen, ihre Absicht zu erklären, solche Netzwerke in diesen Gebieten bereitzustellen.
Der EECC ermöglicht es den Regulierungsbehörden nun den Kreis der Zielgruppen für Datenabfragen zu erweitern und damit ihre Tätigkeiten zu erleichtern. Dies soll jetzt für Betreiber abseits klassischer elektronische Kommunikation gelten und damit auch OTTs einschließen. Ein neuer BEREC-Report identifizierte daher in Abstimmung mit den Stakeholdern die wichtigsten Indikatoren und stellt eine einheitliche Linie für die Datenabfragen in Europa sicher. Das erleichtert die Arbeit der Lieferanten der Daten und macht die Ergebnisse auch europaweit vergleichbar.
In einem weiteren zu konsultierenden Report unterstützt BEREC die asymmetrische Ex-ante-Regulierungsmaßnahme gegenüber digitalen Gatekeepern, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Wettbewerb und Innovation gefördert werden, die Interessen der Endnutzer geschützt werden und das digitale Umfeld offen und wettbewerbsfähig ist.
Und in der letzten Konsultation geht es um Entgelte von Dritten auf Mobilfunk-Rechnungen. Der Report soll einen Überblick geben, wie die Mitgliedstaaten solche Entgelte im Sinne des Konsumentenschutzes handhaben. Vor der Implementierung des EECCs hatten einige nationale Regulierungsbehörden schon Maßnahmen zu den häufigsten beiden Formen für die Zahlungsabwicklung an Drittanbieter getroffen. Das waren Mehrwertdienste und „Direct Carrier Billing“. Durch Preisregulierungen und Transparenz auf den Rechnungen stärken die Regulierer die Position der Endkunden. Alle Details zu den Konsultationen finden Sie auf der BEREC-Webseite.
Zuletzt stellte die kommende BEREC-Vorsitzende Annemarie Sipkes von der niederländischen ACM das Grundgerüst des BEREC-Arbeitsprogramms für das Jahr 2022 vor. Sie lud alle Interessierten ein, ihre Vorschläge und Kommentare dazu einzubringen. Insbesondere lud sie zum virtuellem BEREC Stakeholder Forum am 1. April ein. Hier soll das Arbeitsprogramm im Detail diskutiert werden.
Im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte das „Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste“ eine Studie zu den Nutzerbedürfnissen im Postsektor. Damit möchte die Kommission Inputs für eine neue Postdienste-Richtlinie sammeln. Die derzeit geltende ist schon seit 20 Jahren in Kraft; die Nutzerbedürfnisse ändern sich aber zusehends. Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten unterschiedlich von Breitbanddiensten durchdrungen und die Fortschritte der Digitalisierung uneinheitlich. Das zeigt sich beispielsweise bei der Möglichkeit Amtswege elektronisch durchzuführen. Die Studie will also die Bedürfnisse von geschäftlichen und privaten Postnutzern ermitteln, wenn sich die Kommunikationsmuster von papierbasierter zu elektronischer Kommunikation ändern. Daneben bewertet die Studie die aktuelle Postdienste-Richtlinie bezüglich den Dimensionen Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Mehrwert für die EU.