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Regulatorisches

Analyse der Breitband-Vorleistungsmärkte

In regelmäßigen Abständen untersucht der Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR-GmbH im Auftrag der Telekom-Control-Kommission (TKK) die Wettbewerbssituation auf verschiedenen Telekommunikationsmärkten. Nachdem die letzte Analyse schon mehrere Jahre zurückliegt, wurde von der TKK im Jahr 2020 mit dem Verfahren M 1/20 eine neue Analyserunde eingeleitet.

Der Fokus liegt zunächst auf den Breitband-Vorleistungsmärkten. Gegenwärtig besteht auf diesen Märkten eine Regulierung entsprechend den Bescheiden der TKK aus dem Jahr 2017. Demnach muss A1 am Markt für den lokalen Zugang physische Entbündelung und virtuelle Entbündelung mit lokaler Übergabe anbieten, am Markt für den zentralen Zugang Bitstream-Vorleistungen und virtuelle Entbündelung mit Übergabe an neun regionalen Punkten. Auf beiden Märkten besteht darüber hinaus eine Entgeltkontrolle, eine Gleichbehandlungsverpflichtung, die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Standardangebots und eine Verpflichtung zur getrennten Buchführung.

Seit Erlass dieser Bescheide ist es zu folgenden wesentlichen Entwicklungen auf den Breitband-Vorleistungs- und Endkundenmärkten gekommen:

  • Auf der Endkundenebene ist ein leichter Rückgang bei DSL-Anschlüssen zu beobachten, während die Anzahl von Breitbandanschlüsse in Kabelnetzen und über Fibre-to-the-Home (FTTH) angestiegen ist.
  • Bei mobilem Breitband kam es zu einer deutlichen Zunahme bei Flat-Rate Produkten („Cubes“), die vor allem als Ersatz für einen festen Breitbandanschluss verwendet werden.
  • Auch aufgrund von öffentlichen Förderungen kam es in den letzten Jahren vermehrt zur Errichtung von lokalen bzw. regionalen FTTH-Netzen.
  • Seit 2016 ist eine zunehmende regionale Preisdifferenzierung von A1 bei festem Breitband zu beobachten.
  • Auf der Vorleistungsebene kam es – auch aufgrund der Regelungen in den Bescheiden von 2017 – zu einer Migration von der physischen auf die virtuelle Entbündelung.
  • Die Nachfrage nach Bitstream-Produkten auf Vorleistungsebene ist ebenfalls seit Jahren rückläufig.

Nach umfangreichen Datenerhebungen und Analysen wurde nun Anfang März das Marktanalysegutachten veröffentlicht. Die Verfahrensparteien haben bis Anfang Mai die Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen, danach wird ein Bescheidentwurf erstellt, der national konsultiert und anschließend international koordiniert wird. Erst nach diesen Schritten kann ein finaler Bescheid erlassen werden.