In regelmäßigen Abständen untersucht der Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR-GmbH im Auftrag der Telekom-Control-Kommission (TKK) die Wettbewerbssituation auf verschiedenen Telekommunikationsmärkten. Nachdem die letzte Analyse schon mehrere Jahre zurückliegt, wurde von der TKK im Jahr 2020 mit dem Verfahren M 1/20 eine neue Analyserunde eingeleitet.
Der Fokus liegt zunächst auf den Breitband-Vorleistungsmärkten. Gegenwärtig besteht auf diesen Märkten eine Regulierung entsprechend den Bescheiden der TKK aus dem Jahr 2017. Demnach muss A1 am Markt für den lokalen Zugang physische Entbündelung und virtuelle Entbündelung mit lokaler Übergabe anbieten, am Markt für den zentralen Zugang Bitstream-Vorleistungen und virtuelle Entbündelung mit Übergabe an neun regionalen Punkten. Auf beiden Märkten besteht darüber hinaus eine Entgeltkontrolle, eine Gleichbehandlungsverpflichtung, die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Standardangebots und eine Verpflichtung zur getrennten Buchführung.
Seit Erlass dieser Bescheide ist es zu folgenden wesentlichen Entwicklungen auf den Breitband-Vorleistungs- und Endkundenmärkten gekommen:
Nach umfangreichen Datenerhebungen und Analysen wurde nun Anfang März das Marktanalysegutachten veröffentlicht. Die Verfahrensparteien haben bis Anfang Mai die Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen, danach wird ein Bescheidentwurf erstellt, der national konsultiert und anschließend international koordiniert wird. Erst nach diesen Schritten kann ein finaler Bescheid erlassen werden.