Einige werden sich vielleicht noch an die Zeit zur Mitte des letzten Jahrzehnts erinnern, als das Thema Netzneutralität in die Mitte der Telekommunikations- und Internet-Diskussionen rückte, gekennzeichnet durch ein scheinbar unüberwindbares Gegenüber von Investitionsinteressen der Telekom-Betreiber einerseits und von der Forderung nach einem offenen Internet ohne Barrieren und Verzerrungen durch Internetnutzer andererseits. Die Debatte wurde letztlich für die USA im Februar 2015 durch eine Reklassifikation des Internetzugangsdienstes als "Common Carrier Service" gelöst. Ebenfalls 2015 trat in Europa die Netzneutralitäts-VO in Kraft und gelangte ab Mitte des Jahres 2016 zur Anwendung. Sicher gab es einige Unterschiede zwischen den beiden Ansätzen.
So sah etwa der US-Ansatz auch bestimmte Regeln zur IP-Interconnection vor. Gemeinsam war ihnen aber die Sicherung der Innovationskraft des Internets und der nachgelagerten Märkte. "Innovation without permission" war das Schlagwort dies- und jenseits des Atlantiks. Drei Jahre später wurde die Regulierung in den USA von der Trump-Administration wieder rückgängig gemacht, was die Möglichkeit von Präferenzierung und Optimierung von Diensten und Applikationen durch Access-Provider schuf. Mit Präsident Joe Biden scheint nun das Pendel wieder in die andere Richtung und pro Netzneutralität auszuschlagen. Man darf auf die kommenden Jahre gespannt sein. In Europa hingegen blieben die Netzneutralitätsregeln seit 2015 konstant und Entscheidungen der Regulierungsbehörden, der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs schlugen einige wesentliche Pflöcke ein.
Als zuständige Regulierungsbehörde für den Vollzug der Netzneutralitäts-VO liegt der Fokus der Telekom-Control-Kommission (TKK) und des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR seit Jahren auf der Sicherstellung der Internetfreiheit als einer der tragenden Säulen unserer zunehmend auf Digitaltechnologie basierenden Gesellschaft. Ende Juni wird der nunmehr fünfte Bericht zur Netzneutralität 2020/2021 von der RTR veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund dieses kleinen Jubiläums und auch angesichts der Tatsache, dass große technische und kommerzielle Änderungen in den nächsten Jahren zu erwarten sind, lädt die RTR zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung via Zoom.
Es diskutieren:
Gemeinsam wollen wir einen Rückblick über Zielerreichung und Angemessenheit der bestehenden Regulierung vornehmen, andererseits aber auch den Blick nach vorne richten, auf absehbare technische Änderungen und neue Herausforderungen. Welche Herausforderungen sind dies konkret? Bedarf es hier neuer Lösungsansätze und wie sollte die Regulierungsbehörde damit umgehen? Wie sieht das Internet der Zukunft aus?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Hier finden Sie nähere Informationen und den Link zur Anmeldung.
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